Bundestag stimmt Investitionsbeschleunigungsgesetz zu

Bereits am 5.11.2020 hat der Bundestag dem Investitionsbeschleunigungsgesetz von Verkehrsminister Scheuer zugestimmt und damit den Weg für schnelleres Planen und Bauen bereitet.

Verkehrsminister Andreas Scheuer will künftig schneller planen und bauen. (Foto: http://www.andreas-scheuer.de/presse/)
Verkehrsminister Andreas Scheuer will künftig schneller planen und bauen. (Foto: http://www.andreas-scheuer.de/presse/)
Redaktion (allg.)

Einige Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung wurden bereits in dieser Legislaturperiode umgesetzt und ermöglichen dem Deutschen Bundestag beispielsweise die Genehmigung von umweltfreundlichen Schienen- und Wasserstraßenprojekten. Zukünftig soll an der Schiene noch schneller gebaut werden können, indem die Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren für zum Beispiel die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherheitstechnik oder die Verlängerung von Bahnsteigen nicht länger benötigt wird.

„Wir wollen schneller bauen – für eine starke Wirtschaft und klimafreundliche Mobilität. An der Schiene wollen wir einfacher elektrifizieren und digitalisieren, Bahnsteige barrierefrei machen oder Schallschutzwände errichten. Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht und entschlacken die Verfahren. Damit nehmen wir alles in den Blick, wo es bislang klemmt.“, sagt Verkehrsminister Scheuer zuversichtlich.

Lockerungen von Genehmigungsverfahren sind laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (bmvi) ebenso für den Öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen. Zur Verfahrensverkürzung in den Bereichen Landstraßen, Hafenprojekte oder Windräder sollen in Zukunft Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe verantwortlich zeichnen. Dabei sollen Richterinnen und Richter flexibler eingesetzt werden, um Personalmangel an Gerichten entgegenzuwirken.

Noch einen Schritt weiter geht man bezüglich überregional wichtiger Infrastrukturprojekte wie beispielsweise aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau: Nach der Genehmigung durch die zuständige Behörde tritt künftig das Sofortvollzugsgesetz in Kraft, wodurch umgehend gebaut werden kann. Der einstweilige Rechtsschutz bliebe zwar bestehen, ein Hinauszögern durch Widersprüche oder Anfechtungen sei jedoch nicht mehr möglich, so das Bundesverkehrsministerium.

Als letzten Punkt beschließt der Bundestag im Rahmen des Investitionsbeschleunigungsgesetzes eine zügigere Prüfung der sogenannten Raumverträglichkeit. Diese erste Zulassungsstufe von Infrastrukturprojekten kann nun entfallen, sofern keine Konflikte zu (über-)regionalen Auswirkungen eines Projektes anzunehmen sind. Die Zulassung erfolgt demnach im Zuge des Planfeststellungsverfahren (zur Erteilung des Baurechts), das außerdem mithilfe von Online-Veröffentlichungen zunehmend digitalisiert werden soll.

Fiona Nitschke

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