Bundestag: Branche begrüßt Beschluss zur Biomethan-Minderungsquote

Positiv beurteilen Akteure der Erdgasbranche die Neuregelung, die den Einsatz von Biomethan beflügeln könnte. Allerdings sei die Treibhausgasminderungsquote im Fahrzeug nicht berücksichtigt. 

Solitär: Bei den Pkw setzt nur noch der VW-Konzern auf den CNG-Antrieb, der bei Einsatz von Biomethan viel Potenzial als Brückentechnologie gehabt hätte. Dafür erfreut sich Bio-LNG bei Lkw großer Nachfrage, auch dank üppiger Förderung. | Foto: Seat
Solitär: Bei den Pkw setzt nur noch der VW-Konzern auf den CNG-Antrieb, der bei Einsatz von Biomethan viel Potenzial als Brückentechnologie gehabt hätte. Dafür erfreut sich Bio-LNG bei Lkw großer Nachfrage, auch dank üppiger Förderung. | Foto: Seat
Redaktion (allg.)
(erschienen bei LOGISTRA von Johannes Reichel)

Der Industriekreis CNG-Mobilität, eine Gruppe von Unternehmen und Verbänden aus der Automobil- und Energiewirtschaft, von Infrastrukturbetreibern und Anbietern erneuerbarer Kraftstoffe wie Biomethan haben die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der sogenannten RED II und zur Verabschiedung des Gesetzes zur Treibhausgasminderungsquote begrüßt. Mit dem Gesetz würden klare Vorgaben bis 2030 zur verstärkten Einführung und Nutzung von erneuerbaren gasförmigen und flüssigen Kraftstoffen im Verkehrsbereich gemacht. Damit könnten Treibhausgas-Minderungsziele im Verkehrsbereich zukünftig deutlich besser erreicht werden, glauben die Anbieter. Dies sei umso wichtiger, da gerade der Verkehrsbereich in der Zielerreichung hinterherhinke.

"Im letzten Jahr hat es zwar einen Rückgang von Treibhausgasemissionen im Verkehr gegeben. Dies ist allerdings zum großen Teil auf einen Rückgang der Fahrleistung als Folge der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen", konstatieren die Akteure.

Das Ambitionsniveau im jetzt verabschiedeten Gesetz sei gegenüber dem ersten Entwurf des BMU auf nun 25 Prozent erneuerbare Kraftstoffe bis 2030 deutlich gestiegen. Auch sollen diese Vorgaben auf einem steileren Pfad erreicht werden.

„Nachhaltige Kraftstoffe wie BioCNG und BioLNG werden jetzt deutlich früher gebraucht und in den Markt gebracht. Ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz“, plädiert Dr. Dietrich Gerstein, Leiter des IK CNG.

Dies sei ein klares Signal, in fortschrittliche Biokraftstoffe und E-Fuels zu investieren. Insbesondere Biomethan, das mit großem Mengenpotenzial aus Reststoffen hergestellt werden kann, sieht man dabei als "sehr attraktiven Pfad". Man stehe für Technologieoffenheit und damit dafür, dass alle Antriebsformen und Kraftstoffe, die zur Reduktion von Treibhausgasen in der Mobilität beitragen, auch eingesetzt würden, betont Gerstein weiter.

Einsatz von Biomethan bei Bussen, Lkw und Pkw möglich

Für Autos, Busse und Lkw mit Gasantrieb stellten 100 Prozent reststoffbasiertes Biomethan oder auch synthetisches Methan aus Power-to-Gas-Anlagen sowie jede beliebige Mischung mit fossilem Erdgas kein Hindernis dar. Für Fahrzeugmotoren sei es unerheblich, ob das Methan (CH4) aus fossilen oder erneuerbaren Quellen stammt.

"Damit steht eine Technologie zur Verfügung, die sofort und unmittelbar und zudem kostengünstig dazu beiträgt, Treibhausgase zu reduzieren, und so unmittelbar auf den Klimaschutz einzahlt", argumentieren die Stakeholder.

Kritisch bleibe allerdings, dass erneuerbare gasförmige und flüssige Kraftstoffe zwar an der Tankstelle als erneuerbar anerkannt würden, nicht aber am Fahrzeug selbst. Am Auspuff werden erneuerbare gasförmige und flüssige Kraftstoffe bei der Berechnung von Treibhausgasemissionen wie fossile Kraftstoffe bewertet. Dies sei ein Fehler im Regelwerk, der künftig dazu führen könnte, dass diese Option, Treibhausgasemissionen zu vermeiden, nicht mehr genutzt werden könne und Klimaziele schwerer und nur mit höherem Aufwand zu erreichen seien, warnt man. Der Industriekreis CNG setzt sich dafür ein, dass dies in der auf EU-Ebene anstehenden Überprüfung der Treibhausgas-Regulierung für Pkw und Lkw korrigiert wird.

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