Bundesregierung: Wie das BMDV den Verkehrsbereich weiter fördert

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat in der aktuellen Legislaturperiode insgesamt 18 neue Förderprogramme für den Verkehrsbereich eingeführt, darunter ein Programm für Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Auch Betriebskosten im Einzelwagenverkehr erhalten Zuschüsse. Viele andere Förderprogramme laufen weiter.

Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehr können Zuschüsse aus einem Fördertopf des BMDV erhalten. (Foto: HHLA/Raetzke)
Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehr können Zuschüsse aus einem Fördertopf des BMDV erhalten. (Foto: HHLA/Raetzke)
Christine Harttmann

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat in der aktuellen 20. Legislaturperiode 18 Förderprogramme für den Verkehrsbereich neu gestartet. Dies antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Unter anderem sind darin die Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehr enthalten sowie ein Programm, das der Modernisierung von Binnenschiffen zugutekommen soll, damit mehr Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße verlagert werden kann. Die Richtlinie BordstromTech II soll umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen mit Zuschüssen fördern und auch der Schienengüterverkehr erhält Unterstützung, über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte.

Insgesamt 46 Förderprogramme aus der vorangegangenen 19. Legislaturperiode werden von der Bundesregierung fortgesetzt sowie weitere 18 Programme modifiziert weitergeführt. Bei Letzteren handelt es sich um die Verlängerung bestehender Förderprogramme, eine Folgeförderung sowie die Aufstockung oder Wiederauflage einer Förderung in überarbeiteter Fassung.

Eingestellt wurde demnach die Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs. Wesentlicher Einstellungsgrund sei die „erhebliche Zielverfehlung von einer Millionen Tonnen CO2-Ersparnis“. Auch die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements in seiner alten Fassung endete. Diese wurde durch ein neues und, wie die Bundesregierung ausführt, umfassenderes Programm ersetzt.

Derzeit arbeite das BMDV intensiv an einem neuen Programm zur Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr, heißt es weiter in der Antwort der Bundesregierung. Ziel sei das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie noch 2023 „nach der erforderlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission“. Für 2023 stünden im Bundeshaushalt 80 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Die Förderung von Investitionen privater Unternehmen in den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Umschlaganlagen), in den Ersatz bestehender KV-Umschlaganlagen und Umschlaganlagenteile erfolge auf Grundlage einer neuen Förderrichtlinie des BMDV, wird mitgeteilt. Diese neue Förderrichtlinie sei am 3. Dezember 2022 in Kraft getreten. Förderanträge könnten beim Eisenbahn-Bundesamt und bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt gestellt werden.

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