Die Einnahmen aus der Lkw-Maut-Einnahmen sollen künftig auch in die Verbesserung der Schieneninfrastruktur fließen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Darin heißt es, dass die Hälfte der Einnahmen aus der Lkw-Maut zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen „und im Übrigen für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei ganz überwiegend für Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege“ verwendet werden. Die konkrete Verteilung der Mehreinnahmen sei Gegenstand des laufenden Haushaltsverfahrens.
Hinsichtlich des nachgefragten Aufbaus von Tank- und Ladeinfrastruktur verweist die Bundesregierung auf „verschiedene Maßnahmen“, die im Kapitel 4 des Masterplans Ladeinfrastruktur II ausführlich beschrieben seien. Für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur werde ein initiales Ladenetz ausgeschrieben. Für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur, beispielsweise an Betriebshöfen, Depots und Logistikdrehscheiben, würden Fördermaßnahmen für Unternehmen entwickelt.
Der Aufbau einer öffentlichen Wasserstofftankinfrastruktur werde im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) II vorangetrieben, heißt es in der Antwort. Ein Förderaufruf für „Öffentliche Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr“ entlang der TEN-V Korridore sowie in urbanen Knotenpunkten und damit teilweise auch in Depots, an Betriebshöfen und Hubs sei am 10. Mai 2023 abgeschlossen worden.
Weitere Aufrufe seien geplant. Hierbei würden auch bestehende Wasserstofftankstellen für Pkw (700 bar) für Nutzfahrzeuge und Busse (350 bar) umgerüstet. Mit der Förderung würden bis zu 70 Wasserstofftankstellen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge entstehen. Insgesamt sollen den Angaben zufolge mehr als 100 Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge entstehen. Des Weiteren bestehe die Möglichkeit betriebsnotwendige Tank- und Ladeinfrastruktur an Betriebshöfen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Nutzfahrzeugen auf Grundlage der Förderrichtlinie für Klimafreundliche Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI) zu fördern, heißt es in der Antwort.
Auf Grundlage dieser Förderrichtlinie seien Zuwendungsbescheide für insgesamt mehr als 8.820 Nutzfahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben erteilt worden, teilt die Bundesregierung mit. Davon seien 8.214 (93 Prozent) Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb. Bei 2.731 (36 Prozent) der geförderten Fahrzeuge mit alternativen Antrieben handelt es sich um schwere Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse N 3 (mehr als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht). Die geförderten Fahrzeugmodelle zeigten bereits jetzt ein breites Marktangebot: Es würden N3-Nutzfahrzeuge von insgesamt 37 Fahrzeugherstellern und Umrüstern gefördert. „Medienberichten kann entnommen werden, dass am Markt angebotene schwere Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben den Entwicklungsstand der Serienreife zum Teil erreicht haben“, schreibt die Bundesregierung. Diverse Hersteller produzierten bereits in Kleinserien oder hätten dies für das Jahr 2024 angekündigt, heißt es zur auf die Frage, welche serienreifen Alternativen zum Diesel-Lkw zur geplanten Einführung der CO2-Komponente in der Lkw-Maut zum 1. Dezember 2023 für Transportunternehmen im Fernverkehr zur Verfügung stünden.
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