Bundesregierung: BGL fassungslos über Mautverdoppelung

Mit „Fassungslosigkeit“ reagiert der BGL auf die Pläne der Ampel, denen zufolge die Lkw-Maut ab dem 1. Dezember verdoppelt werden soll.

(Bild: Toll-Collect)
(Bild: Toll-Collect)
Christine Harttmann

Zum 1. Dezember 2023 fasst die Bundesregierung eine beinahe Verdoppelung der Lkw-Maut ins Auge. So jedenfalls liest erklärt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften.

 

Bei den mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen herrsche Fassungslosigkeit über von der Bundesregierung beschlossene Mautverdopplung zum 1. Dezember, erklärt Engelhardt in einem an die Presse versendetem Statement.

„In einer Mischung aus Existenzsorgen, Wut und empfundener Geringschätzung über die tägliche Leistung dieser systemrelevanten Branche bei der Versorgung der Bevölkerung haben den BGL unzählige Hilferufe und Appelle erreicht.“

Da es am Markt kaum emissionsfreie Lkw und keine entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur gebe, gleiche die Mautverdopplung einer Steuererhöhung, die nicht vermieden werden könne.

Engelhardt fordert das Parlament dazu auf, „diesen sinnlosen Inflationstreiber“ zu stoppen. Die Regierung solle zu „seriöser Wirtschafts- und Klimapolitik zurückkehren und eine ordentliche, planbare Mautreform auf den Weg bringen“.

Der BGL fordert für die anstehenden parlamentarischen Beratungen:

  • Planungssicherheit durch Verschiebung der CO2-Maut auf 2025.
  • Einführung eines Stufenmodells für die CO2-Maut, das Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Fahrzeugen sowie
  • Flächenverfügbarkeit alternativer Tank- und Ladeinfrastruktur Rechnung trägt und mit 100 Euro pro Tonne CO2 startet.
  • Gleichstellung von biogenen Kraftstoffen und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen durch Mautvorteile entsprechend dem tatsächlichen CO2-Vorteil.
  • Einhaltung der Koalitionszusage zur Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel und CO2-Maut.
  • Verzicht auf die Ermächtigung, die Maut in Stoßzeiten zu erhöhen oder bei wenig Verkehr zu ermäßigen, da dies in Preisverhandlungen mit Auftraggebern nicht kalkulierbar ist und zulasten des mittelständischen Gewerbes geht.
  • Verdopplung des Mautharmonisierungsprogramms mit Mauterhöhung und Mautausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
  • Erhalt des Finanzierungskreislaufs Straße, um Mehreinnahmen in die marode Straßeninfrastruktur, den Lkw-Stellplatzausbau sowie die klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs investieren zu können.

Zugleich aber monieren die Güterbahnen per Twitter, dass bislang die Lkw-Maut nur auf Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werde, nicht jedoch auf Landes- und Kommunalstraßen. Der Verband spricht von einer eine indirekten und klimapolitisch kontraproduktiven Subvention. Die Schiene zahle schon seit 1994 auf 100 Prozent aller Strecken eine Maut.

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