Bundesrat lehnt Tempolimit ab

Das Tempolimit findet keine Mehrheit. Dafür beschließt die Länderkammer Maßnahmen wie ein Abstandsgebot beim Überholen von Fahrrädern. Notbremsassistenten sollen nicht abschaltbar sein.

Ohne Limit: Auf Autobahnen in Deutschland wird es weiterhin kein generelles Tempolimit von 130 km/h geben. | Foto: Adobestock
Ohne Limit: Auf Autobahnen in Deutschland wird es weiterhin kein generelles Tempolimit von 130 km/h geben. | Foto: Adobestock
Christine Harttmann
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Wie erwartet, hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung den Vorstoß des Umweltausschusses der Länderkammer für ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen abgelehnt. Dies sollte zu der Novelle der Straßenverkehrsordnung ergänzt werden, konnte sich aber ebenso wenig durchsetzen wie die Erhöhung des Gebührenrahmens für Anwohnerparkausweise und die vorgeschlagene Erlaubnispflicht für „Freefloating-Anbieter“ von E-Scootern und Leihfahrrädern, die auf Gehwegen abgestellt werden.

Mehr Sicherheit für Radfahrer

Beschlossen wurde dagegen etwa ein Mindestabstand für Autofahrer beim Überholen von Radfahrern sowie höhere Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe. So gilt künftig ein Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen grundsätzlich auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Halteverbot. Künftig sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Zusätzlich passt die Verordnung den Bußgeldkatalog an. Teurer werden insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso wie das Parken auf Geh- und Radwegen. Künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Keine Öffnung der Busspuren für Pkw

Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit der von der Bundesregierung geplanten Öffnung der Busspuren für Pkw mit mehr als drei Personen, ebenso dem generellen Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken. Beide Regelungen möchte er aus der Regierungsverordnung streichen lassen. Weitere Änderungen betreffen die Mitnahme von Personen auf Rädern und Rikschas und das Nebeneinanderfahren von E-Scootern.

Bußgelder für E-Scooter und Zweite-Reihe-Parken, Vorrechte für Carsharing

Etliche Anpassungen fordert der Bundesrat bei den Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wie es heißt. So verlangt er, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen deutlich zu erhöhen: auf bis zu 100 Euro. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen soll künftig höher sanktioniert werden. Neben dem Radverkehr will die Verordnung auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorantreiben. Sie sieht daher auch Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeugen vor.

Notbremsassistenten: Nicht abschaltbar

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das Ausschalten von Notbremsassistenzsystemen in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit ab 30 km/h zu verbieten, Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit einzustufen und ein angemessenes Bußgeld zu erheben. Damit sollen Unfälle beim Auffahren auf das Stauende verhindert werden. Außerdem appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, das Sanktionsniveau insgesamt zu erhöhen, um eine general- und spezialpräventive Wirkung zu erzielen und das Sanktionsgefüge zu wahren. Dass die vorgelegte Verordnung nur selektiv in den Bußgeldkatalog eingreife, kritisierten die Länder in ihrer Entschließung.

Das Bundesverkehrsministerium hat angekündigt, dass es die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen und den konsolidierten Text im Bundesgesetzblatt verkünden wird.

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