Bundeskartellamt: Millionenbußen gegen sieben Containerdienste
Bei der Unternehmensvereinigung handelt es sich laut Bundeskartellamt um die Fachgruppe Containerverkehre der deutschen Seehäfen e.V. (FCDS) mit Sitz in Bremen. Das ist die Interessenvertretung der Containertransport-Unternehmen der deutschen Seehafenverkehrswirtschaft. Die betroffenen Unternehmen seien folgende FCDS-Mitgliedsunternehmen: CTD Container-Transport-Dienst GmbH, Hamburg, EKB Container Logistik GmbH & Co. KG, Bremen, Eurogate Intermodal GmbH, Hamburg, GCD Glomb Container Dienst GmbH, Bremerhaven, Heinrich Langhorst GmbH & Co. KG, Bremen, Kurt Kluxen Spedition KG, Hamburg, und die Walter Lauk Containerspedition GmbH, Hamburg.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, nahm wie folgt zu dem Verfahren Stellung: „Die Unternehmen hatten das gemeinsame Grundverständnis, dass Kostensteigerungen, mit denen die Containertransport-Branche konfrontiert wurde, möglichst weitgehend an die Kunden weitergereicht werden sollten. Zu diesem Zweck wurden regelmäßig mögliche Reaktionen auf verschiedene Kostensteigerungen diskutiert und untereinander abgestimmt. Hinweise auf erste Verstöße gehen bis in das Jahr 2001 zurück. In einzelnen Jahren kam es zu einer Verständigung über prozentuale Erhöhungssätze der Frachtraten. Die Unternehmen verständigten sich darüber hinaus in verschiedenen Jahren über die Einführung beziehungsweise die Erhöhung diverser Zuschläge zur Grundfracht, wie einen Dieselpreiszuschlag oder einen Mautzuschlag, verschiedene Nebenkosten, gegenseitige Verrechnungssätze im Falle der Kollegenbeauftragung sowie zuletzt im Jahre 2014 den sogenannten Stauzuschlag Hamburg.“
Zu den verbotenen Verhaltensweisen der Unternehmen kam es im Rahmen von Mitgliederversammlungen sowie sonstigen Kontakten zwischen den FCDS-Mitgliedern. Nicht alle FCDS-Mitgliedsunternehmen waren während des gesamten Verstoßzeitraums und bezüglich aller Aspekte des vorgeworfenen Verhaltens beteiligt. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes waren im Zuge der im April 2014 erfolgten gemeinschaftlichen Ankündigung über die Einführung eines „Stauzuschlags Hamburg“ eingeleitet worden. Die meisten der beteiligten Unternehmen machten die Ankündigung des Stauzuschlags gegenüber ihren Kunden jedoch bereits im selben Monat wieder rückgängig, nachdem darüber in verschiedenen Medien berichtet wurde und erste kartellrechtliche Bedenken laut geworden waren.
Wie das Bundeskartellam weiter mitteilt, ist mit allen beteiligten Containertransportunternehmen, den verantwortlichen Personen sowie der FCDS eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt worden. Die verhängten Geldbußen sind mit einer Ausnahme bereits rechtskräftig.
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