Bundeskabinett: Höhere CO2-Preis ab 2021 beschlossen

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des CO2-Preises auf 25 Euro pro Tonne ab 2021 beschlossen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und bringt uns den Klimazielen näher.“ (Foto: SPD)
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und bringt uns den Klimazielen näher.“ (Foto: SPD)
Christine Harttmann

Damit setzt das Bundeskabinett eine zentrale Regelung zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 um. Bund und Länder hatten sich im Dezember 2019 unter anderem darauf geeinigt, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen. Der nationale Emissionshandel startet nun mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett eine Verordnung beschlossen, die mit den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel die EEG-Umlage entlasten soll und ist damit einem zweiten zentralen Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss nachgekommen: die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler begrenzen.

Laut dem Bundesumweltministerium wird der CO2-Preis, wenn er 2021 mit 25 Euro je Tonne CO2 startet, den Liter Diesel zunächst um acht Cent pro Liter verteuern. Die Kosten für Benzin werden um sieben Cent pro Liter steigen, für jede Kilowattstunde Erdgas um 0,5 Cent. Ursprünglich war dieser CO 2-Preis erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Nun sollen die Zertifikate bis zum Jahr 2025 mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben werden. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.

Die Beschlüsse zeigten, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), dass es möglich sei, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zusammenzubringen.

„Der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und bringt uns den Klimazielen näher. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel werden in voller Höhe für die Entlastung von Haushalten und Unternehmen über die Stromrechnung verwendet“, so Schulze. „Darüber hinaus werden Fernpendler für eine Übergangszeit zusätzlich vor höheren Ausgaben geschützt. Beide Maßnahmen folgen einem klaren Prinzip: Die klimafreundliche Wahl soll auch die richtige Entscheidung für den Geldbeutel sein.“

Das nationale Emissionshandelssystem tritt neben den EU-Emissionshandel für große Industrieanlagen und Kraftwerke und erfasst alle Brennstoffemissionen, die nicht bereits im EU-Emissionshandel mit einem CO2-Preis belegt sind – unabhängig vom Sektor, in dem die Brennstoffe eingesetzt werden.

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