Bundesamt für Güterverkehr: Schwerpunktkontrollen im September

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im September weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit, der Einhaltung der Kabotagebestimmungen und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.

Symbolbild: BAG
Symbolbild: BAG

Am 13. September 2021 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 26 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. An den Kontrollen beteiligten sich 104 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes sowie Technikexperten zur Durchführung von Technischen Unterwegskontrollen. Die Kontrollen der Außenstelle Mainz erfolgten unter Beteiligung von Einsatzkräften der Polizei der Verkehrsdirektion Darmstadt.

Am 08./09. und 21./22. September 2021 führte das BAG bundesweite Schwerpunktkontrollen an 30 bzw. 23 Stellen zur Kontrolle der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus wurde auf die Technischen Unterwegskontrollen gesetzt. An den Kontrollen beteiligten sich 123 bzw. 144 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes. Die Kontrollen am 08./09. September im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle München wurden gemeinsam mit Einsatzkräften der Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck bzw. der Polizei Bayreuth durchgeführt. Die Kontrollen fanden laut BAG insbesondere an stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrenen Strecken und Verkehrsknotenpunkten sowie an entsprechend stark genutzten Parkplätzen statt.

Bei der Kontrollaktion am 08./09. September wurden insgesamt 633 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden

  • 592 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen,
  • 170 im Fahrpersonalrecht und
  • 52 von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft, teilt das BAG mit.

Beanstandungen gab es bei:

  • 30 Fahrzeugen in Bezug auf die Kabotageregelungen,
  • fünf Fahrzeugen aufgrund Verstößen gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und
  • 13 Fahrzeugen wegen TUK-Verstöße.

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 13. September wurden insgesamt 348 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden

  • 323 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und
  • 140 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft.

Es gab:

  • 35 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug und
  • fünf Beanstandungen in Bezug auf die Kabotageregelungen.

Bei den 22 auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurde kein Verstoß festgestellt.

Am 21./22. September wurden insgesamt 988 Fahrzeuge kontrolliert,

  • 971 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmugen,
  • 196 im Fahrpersonalrecht und
  • 51 von den TUK-Experten auf technische Eignung.

Beanstandet wurden:

  • 32 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen,
  • drei Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit im Fahrzeug und
  • sechs technische Mängel im Rahmen der Technischen Unterwegskontrolle.

Nach Hinweisen zu möglichen Kabotagetransporten von Rundholz wurden in Brandenburg entsprechende Kontrollen am 31. August/01. September und zusätzlich am 08./09. September durchgeführt. Im Rahmen der Kontrollaktionen der Außenstelle Dresden wurden insgesamt 114 Fahrzeuge – ausschließlich Rundholztransporte – kontrolliert. 22 Fahrzeuge wurden hinsichtlich der Kabotagebestimmungen beanstandet.

Wöchentliche Ruhezeit

Die Außenstellen Münster und Mainz führten am 05. September zusätzlich eine gemeinsame regionale Schwerpunktkontrolle zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Industriegebiet Mönchengladbach Rheindahlen durch. Es wurden 22 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurde lediglich ein Verstoß im Zusammenhang mit der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt.

Knapp 130.000 Euro Sicherheitsleistung

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete im September 2021 insgesamt ca. 128.794 Euro vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen, teilt das BAG mit.

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