Brexit: Deal auf den letzten Drücker

Die Europäische Union hat mit Großbritannien doch noch einen Austrittsvertrag verhandelt. Seit 1. Januar 2021 ist dieser vorläufig in Kraft. Einige Änderungen sind damit verbunden.

Mit der Unterzeichnung des Austrittvertrages haben die EU und Großbritannien einen harten Brexit doch noch abgewendet. (Foto: Pixabay)
Mit der Unterzeichnung des Austrittvertrages haben die EU und Großbritannien einen harten Brexit doch noch abgewendet. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Mit dem Austrittsvertrag ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien zusammen mit Nordirland am 1. Januar 2021 aus der europäischen Zollunion ausgetreten. Dennoch soll es, das teilt die Arag mit, weder Zölle noch Mengenbegrenzungen im Im- und Export geben. Allerdings müssen britische Exporteure künftig nachweisen, dass die Ware, die sie in der EU verkaufen wollen, überwiegend im eigenen Land hergestellt wurde und dass Produktstandards sowie die EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit eingehalten wurden. Für die Ausfuhr aus UK werde die Bürokratie also deutlich komplizierter.

Wie die Rechtsexperten der Arag weiter berichten, bleiben für Bürger aus der Europäischen Union (EU), Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz kurze Reisen in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland auch nach dem 1. Januar 2021 visafrei. Auf Lkw-Fahrer und Transporteure kommt also, was die Einreise nach UK betrifft, vorerst kein zusätzlicher Aufwand zu.

Positiv für die Fahrer ist auch, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) weiter zunächst gültig bleibt, bis sie abgelaufen ist. So können Reisende auch künftig vom heimischen Krankenversicherungsschutz Gebrauch machen. Auch beim mobilen Telefonieren bleibt alles beim Alten: Die großen Telefonanbieter wollen keine Roaming-Gebühren erheben.

Wer künftig in UK arbeiten und leben will, muss ein Arbeitsvisum beantragen. Dazu führt das Vereinigte Königreich ab Januar ein Punkte-basiertes System für Einwanderer und Fachkräfte ein. Dabei muss der Bewerber nachweisen, dass er ein Stellenangebot von einem zugelassenen Sponsor erhalten hat, das mit einer Besoldung in Höhe des jährlichen Mindestgehaltes (26.500 Pfund Sterling; umgerechnet knapp 30.000 Euro) oder des für die Tätigkeit üblichen Entgelts einhergeht. Auch ist ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erforderlich.

Die Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit bleibt nach wie vor gleich: Wer schon länger als fünf Jahre auf der Insel gelebt hat, der englischen Sprache mächtig ist und sich nichts hat zuschulden kommen lassen, darf auch weiterhin die britische Staatsangehörigkeit beantragen. Er ist dann jedoch kein EU-Bürger mehr.

Weil im gerade zu Ende gegangenen Jahr 2020 der EU für eine Ratifizierung nicht mehr genügend Zeit blieb, traten die Änderungen zum 1. Januar 2021 zunächst einmal nur vorläufig in Kraft, bis das EU-Parlament im Januar nachträglich seine Zustimmung erteilt. Theoretisch kann der Vertrag also noch abgelehnt werden.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »