Brexit: DB Schenker stoppt Sendungsannahme für UK
DB Schenker nimmt vorübergehend keine UK-Sendungen mehr entgegen, hieß es in einer Mitteilung am gestrigen Mittwoch. Bereits aufgegebene Sendungen würden weiterhin so schnell wie möglich ausgeliefert. Das Logistikunternehmen beobachte derzeit erhebliche Probleme bei der Bewältigung der seit dem Brexit anfallenden Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (UK), hieß es weiter.
So besäßen nur rund zehn Prozent der bei DB Schenker beauftragten Sendungen vollständige und korrekte Papiere. Bei einem Großteil der Sendungen würden dagegen Mängel bei den Dokumenten vorliegen.
Der Logistiker appelliert deshalb an alle Sender und Empfänger im Güterverkehr zwischen EU und UK, die vorhandenen Informationsangebote zu nutzen und im eigenen Interesse die neuen Zollformalitäten sorgfältig einzuhalten. Auch eine Zollbefreiung für viele in der EU gefertigte Waren würden keine Befreiung von der Pflicht zur Vorlage kompletter Zollpapiere bedeuten.
Speziell für den Brexit geschulte Mitarbeiter des Unternehmens seien in der Lage, die Kunden rund um die Uhr bei der Vervollständigung der nötigen Zollpapiere zu unterstützen. Dennoch verzögere jede nicht ordnungsgemäß dokumentierte Sendung die Auslieferung kompletter Ladungen. So können nicht vollständig deklarierte Sendungen vor Ort nicht zugestellt werden.
Um das erhöhte Arbeitsaufkommen zu bewältigen, mobilisiere man mit der seit mehr als einem Jahr bestehenden Brexit Task Force zusätzliche Kräfte für die nachträgliche Erstellung der Zollpapiere. Dennoch müsse die Annahme neuer Sendungen in das Vereinigte Königreich vorübergehend ausgesetzt werden.
Insgesamt erwartet das Unternehmen im Januar einen weiteren Anstieg des Sendungsaufkommens. Logistikdienstleister könnten dieses nur dann zügig verarbeiten, wenn der Anteil der Sendungen mit vollständigen Papieren deutlich steige. Sowohl der Sender als auch der Empfänger sei in der Pflicht, dafür konforme Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dazu zählten seit dem Brexit zum Beispiel ein Nachweis über den Ort der Fertigung der versendeten Güter, eine zollkonforme Rechnung sowie die Zollbevollmächtigung des Frachtunternehmens, so DB Schenker.
Gleichzeitig muss auch der Importeur unter anderem eine Zollvollmacht ausstellen und die erforderlichen zollrelevanten Informationen liefern. Insbesondere bei letzterem empfehle man einen engen Austausch zwischen Sender und Empfänger.
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