Bremische Häfen: Rechtlicher Rahmen für Schiffrumpf-Reinigung
Nicht nur vom sogenannten Biofilm, sondern auch vom Biofouling, dem Bewuchs durch Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Tieren müssen Schiffe regelmäßig befreit werden, vor allem auch, wenn die Antifouling-Beschichtung durch unvorhergesehene Fahrgebiete, zu langsame Fahrt oder lange Liegezeiten versagt. Die Entfernung trägt dazu bei, einen erhöhten Treibstoffverbrauch zu vermeiden und somit die Betriebskosten zu minimieren.
Im Dock sowie bei einer Unterwasserreinigung (UWR) sollte dies jedoch unter kontrollierten Bedingungen stattfinden, um Umweltbelastungen und gewässerrelevante Einträge zu vermeiden. Oftmals kommen bei derartigen Unterwasserreinigungen biozidhaltige Antifoulingsysteme zum Einsatz. Dabei werden Biozide freigesetzt und die Anti-Fouling-Beschichtung beschädigt, teils sogar abgetragen. Zusätzlich kommt es zu einem Eintrag von Biofouling, Mikroplastik und Schadstoffen (Biozide) in die Gewässer, wenn das abgewaschene Material nicht aufgefangen wird.
Das Thema genehmigungspflichte Unterwasserreinigung verfolgen die bremischen Häfen im Rahmen des Projekts CLEAN, an dem unter anderem der Hafenbetreiber Bremenports, das Hansestadt Bremische Hafenamt, die niedersächsische Wasserschutzpolizei, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Beschichtungsstofffirmen, das AWI und die Laeisz-Reederei, die Nordseetaucher sowie das Institut LimnoMar beteiligt sind.
Ziel des von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekts ist die verbindliche Regelung zur Erteilung einer Erlaubnis von Unterwasserreinigungen von Schiffsrümpfen in Häfen. So entstand ein bundesweit erstmaliger Leitfaden zur erlaubnispflichteigen Unterwasserreinigung von Schiffrümpfen – für die Reinigungsfirmen und Reedereien ist somit eine Basis gegeben, UWR in den bremischen Häfen zu beantragen und durchzuführen.
In den Bremischen Häfen können Reinigungen in den abgeschleusten Hafenbereichen während der Liegezeit bei Einhaltung der Auflagen des Leitfadens genehmigt werden und stattfinden. Noch ausgenommen sind bislang die Bereiche nördlich der ehemaligen Drehbrücke.
Für die Bremischen Häfen ist dieser rechtliche Rahmen nach eigenen Aussagen ein weiterer konsequenter Schritt in der Entwicklung eines Greenports. Neben den bereits vorhandenen umweltfreundlichen Dienstleistungen sollen auch UWR auf biozidfreien Hartbeschichtungen in den bremischen Häfen zukünftig möglich sein.
Projektbegleitend erfolgt eine Evaluation hinsichtlich weiterer Optimierungen beziehungsweise Verbesserungen. Der Leitfaden stellt, so die Bremischen Häfen, einen wesentlichen Beitrag zur Abkehr von bislang oft unkontrollierter UWR ohne Schutzvorkehrungen hin zu einer gewässerschonenden, gesetzeskonformen Reinigung mit hohem Qualitätsanspruch dar – mit zugleich verstärkter Nutzung von biozidfreien Antifouling-Systemen.
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