BME kritisiert Logistik-AGB

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik hält das vorgeschlagene Vertragsmuster für Logistikgeschäfte für unausgewogen.
Torsten Buchholz
Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) lehnt die am 30. März 2006 vorgestellten so genannten Logistik-AGB ab. Die gab der Einkäuferverband heute in einer Pressemitteilung bekannt. Es handelt sich dabei um Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die als Vertragsmuster für Logistikgeschäfte Spediteuren und Verladern gelten sollen. Erstellt wurden die AGB unter der Leitung von Professor Dr. Thomas Wieske vom Institut für Logistikrecht und Risk-Management der Hochschule Bremerhaven mit Vertretern aus Industrie, Handel, Spedition und Versicherung. „Die Logistik-AGB sind inhaltlich unzureichend; sie stellen aus Sicht des BME keine ausgewogene und interessengerechte Regelung zwischen den Geschäftspartnern aus Logistik und verladender Wirtschaft dar“, so BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt. Generell begrüße der BME den Ansatz, von Logistikunternehmen erbrachte Tätigkeiten durch Musterbedingungen zu standardisieren und damit das operative Geschäft zwischen verladender Wirtschaft und Logistikunternehmen zu vereinfachen. Die Logistik-AGB würden allerdings lediglich eine negative Abgrenzung zu den Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp) vor vorsehen. Hildebrandt: „Nur eine positive Beschreibung des sachlichen Anwendungsbereichs schafft jedoch für die Beteiligten Rechtssicherheit.“ Nach Hildebrandts Ansicht könnten die Logistik-AGB „allenfalls ergänzend als Checkliste für die Ausarbeitung eines individuellen Werkvertrags dienen“. Basis für den reibungslosen Ablauf einer Geschäftsbeziehung sei die individuelle Vereinbarung, die die Interessen beider Vertragspartner aufnimmt.
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