BMDV: Förderung für alternative Antriebe auf der Schiene

Die Förderung geht weiter: Das BMDV stellt 141 Millionen Euro für alternative Antriebe auf der Schiene in 2022 bereit. 

Mehr Geld für alternative Antriebe auf der Schiene: Das Förderprogramm des Bundes geht in eine weitere Runde. (Symbolbild: Deutsche Bahn AG/Georg Wagner)
Mehr Geld für alternative Antriebe auf der Schiene: Das Förderprogramm des Bundes geht in eine weitere Runde. (Symbolbild: Deutsche Bahn AG/Georg Wagner)
Nadine Bradl

Das BMDV führt das Förderprogramm alternativer Antriebe im Schienenverkehr fort. Heute startet der zweite Aufruf zur Antragseinreichung für die Förderung von klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Schienenpersonennah- und Güterverkehr. Für die Bewilligung von Anträgen stehen 141 Millionen Euro im Jahr 2022 für Bewilligungen zur Verfügung.

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing: „Um unsere Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, brauchen wir CO2-neutrale Technologien auch auf der Schiene. Deshalb unterstützen wir Unternehmen im Schienenverkehr beim Umstieg von Dieselloks auf saubere Fahrzeuge mit Batterie und Brennstoffzelle auf nicht-elektrifizierten Streckenabschnitten und den Einsatz von innovativen Hybrid-Loks im Güterverkehr.“

Eine von vier Säulen

Mit der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr unterstützt das BMDV seit Februar 2021 die Marktaktivierung und den Markthochlauf alternativer Antriebstechnologien auf der Schiene. Diese bilden eine von vier Säulen des Bahn-Elektrifizierungsprogramms, die den Elektrifizierungsgrad der Schienenverkehrsleistung im Personen- und Güterverkehr erhöhen.

Als Schwerpunkte dieses Förderaufrufes gelten folgende Technologien:

  • für den Schienenpersonennahverkehr: batterieelektrische sowie brennstoffzellenbasierte Triebzüge,
  • für den Schienengüterverkehr: hybride Antriebstechnologien (z.B. Dual-Mode- und Batterie-Hybrid-Technologie).
  • Zusätzlich ist die Errichtung von Lade- und Betankungsinfrastruktur für die alternativen Antriebe sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und
  • Studien zu Einsatzmöglichkeiten im jeweiligen Streckennetz förderfähig.

Anträge können bis zum 31.08.2022 eingereicht werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren.

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