Blockabfertigung: Und es geht schon wieder los...

Während der Blockabfertigung an der österreichischen Grenze werden erneut Fahrverbote für LKW-Ausweichverkehr im Inntal am 4. Oktober und vom 10. bis 13. Oktober verhängt. Transit-Schwerlastverkehr muss in diesen Zeiten auf der Autobahn bleiben. 

Wer verbotenerweise auf die Landstraßen ausweicht, muss mit Bußgeldern rechnen. (Symbolbild: C. Harttmann)
Wer verbotenerweise auf die Landstraßen ausweicht, muss mit Bußgeldern rechnen. (Symbolbild: C. Harttmann)
Nadine Bradl

Es war eine Notmaßnahme, um die seit Jahren unter dem Lkw-Ausweichverkehr leidenden Menschen im Inntal zu entlasten, heißt es aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Am 25. Juli wurde erstmalig die Abfahrt des Transit-Schwerlastverkehrs von den Autobahnen A 8 und A 93 zur Umgehung des Staus in Folge von Blockabfertigungen an der österreichischen Grenze verboten. Im Hinblick auf die nun bevorstehende erneute Blockabfertigung am 4. Oktober zieht Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter eine Zwischenbilanz und kündigt die Fortsetzung der Maßnahme an:

„Die Zustände im Inntal konnten wir nicht länger hinnehmen. Um den Menschen wieder mehr Lebensqualität zurückzugeben, haben wir im Juli erstmalig die Sperrungen der Landstraßen für den Transit-Schwerlastverkehr an Tagen der Blockabfertigung gemeinschaftlich durchgesetzt. Diese Maßnahme hat sich bewährt und soll daher auch bei den angekündigten Blockabfertigungen am 4. Oktober sowie vom 10. bis zum 13. Oktober für eine Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner sorgen.“

"Die Durchsetzung der Abfahrverbote und die damit verbundenen Kontroll- und Verkehrsmaßnahmen obliegen der Bayerischen Polizei", erklärte Innenminister Joachim Herrmann. Er appelliert an alle Lkw-Fahrer, die Abfahrtsverbote unbedingt einzuhalten: "Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd wird die Einhaltung konsequent kontrollieren. Dabei unterstützt auch die Bayerische Bereitschaftspolizei. Bei Verstößen muss der Lkw umkehren und es drohen Geldbußen."

Kein Ausweichen erlaubt

Seit Ende Juli 2022 weisen Schilder entlang der beiden Autobahnen die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer darauf hin, dass für Lkw ab 7,5 Tonnen ein Ausweichen auf die Landstraßen und damit das Umgehen des Staus auf der Autobahn bei Blockabfertigung nicht mehr erlaubt ist. Die Straßenverkehrsbehörden sperren damit auch bei der bevorstehenden Blockabfertigung am 4. Oktober die relevanten Straßen in den Landkreisen Miesbach, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land teilweise bereits ab den Autobahnanschlussstellen für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr. Betroffen ist das nachgeordnete Straßennetz ab den Autobahnausfahrten.

Diese Maßnahme habe bei der Blockabfertigung am 25. Juli 2022 sehr gut gewirkt. Die Sperrungen sollen daher auch künftig an Tagen mit Blockabfertigung an der deutsch-österreichischen Grenze fortgesetzt werden. Das bedeutet für den Transit-Schwerlastverkehr, dass er auf der Autobahn bleiben muss. Die Sperrungen werden auch Navigationsdienstleistern zur Verfügung gestellt und von der Verkehrsmeldestelle Bayern der Polizei an den Rundfunk gesendet.

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