Blaue Tonne: Auch private Entsorger dürfen sammeln

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung sieht sichdurch eine Reihe von Urteilen bestätigt, dass auch private Unternehmen Altpapier mit „Blauer Tonne“ einsammeln dürfen.
Torsten Buchholz
Nachdem auch das Verwaltungsgericht Hamburg am 23. April einem privaten Abfallentsorgungsunternehmen nach vorherigen Verbot die Sammlung von Altpapier mit „Blauen Tonnen“ wieder gestattet hat, fordert Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), dass sich Behören an diese „klare Rechtslagen“ zu halten haben. Der Beschluss reihe sich nahtlos in eine ganze Reihe von Urteilen von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten in Deutschland ein, so der Verband. Er zeige dass die Rechtslage eindeutig ist: „Die gewerbliche Sammlung von Altpapier ist zulässig.“ Wenn auch weiterhin öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Verbotsverfügungen aussprechen, sei dies nach Meinung des bvse „ein rechtlich zweifelhaftes Verhalten“, was dazu führe, dass private Altpapierentsorger benachteiligt werden. Teilweise solle so auch Zeit gewonnen werden, um kommunale Entsorger in die Lage zu versetzen, privaten Unternehmen zuvor kommen zu können. Es könne nach Auffassung des Verbandes nicht länger hingenommen werden, dass Urteile und Beschlüsse von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten aus ganz Deutschland zum Schaden privater Altpapierentsorgungsunternehmen „schlicht ignoriert“ werden. (tbu)
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