BKrFQG: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zum E-Learning vor
Das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz soll um Vorschriften zum E-Learning in der Weiterbildung ergänzt werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf regelt daher, wie die Speicherung von Informationen erfolgen soll, die für die Durchführung der digitalen Unterweisung in synchroner und asynchroner Form erforderlich sind.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung nach eigenen Angaben einer Entschließung des Bundestages nach. Dieser hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsrechts in der vergangenen Legislaturperiode die Regierung zur Vorlage einer Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung mit „Regelungen über den Einsatz von E-Learning“ an den damaligen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages aufgefordert.
Mit der Novellierung sollen nun die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Speicherung der Daten zum E-Learning beziehungsweise zur digitalen Unterweisung im Berufskraftfahrer-Qualifikationsregister geschaffen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung damit auch die Regelungen beispielsweise zur Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zur digitalen Unterweisung anpassen.
Darüber hinaus habe sich im Zusammenhang mit der Übermittlung der im Berufskraftfahrer-Qualifikationsregister gespeicherten Daten die Notwendigkeit „datenschutzrechtlich gebotener Konkretisierungen“ ergeben, heißt es in dem Entwurf.
Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme des Berufskraftfahrer-Qualifikationsregisters, das Informationen über die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer enthält, soll das Register um ein Datenfeld erweitert und die zugrundeliegenden Vorschriften angepasst werden.
„Auf diese Weise können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises überprüfen, ob der von der Richtlinie (EU) 2022/2561 vorgegebene Stundenumfang zum Einsatz von e-Learning im Rahmen der Weiterbildung eingehalten wurde“, schreibt die Bundesregierung.
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