BIEK: Eilverfahren gegen Genehmigung des Briefportos eingeleitet

Der Paketverband hat gegen die Bun­desnetzagentur ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln eingeleitet. Grund: Diese hat die aktuelle Gerichtsentscheidung zum überhöhten Briefporto nicht umgesetzt.

Foto: Pixabay
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Daniela Sawary-Kohnen

Die Bundesnetzagentur habe die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu überhöhten Briefporti der Deutschen Post AG (DP AG) bisher nicht umsetzt, erklärt der BIEK in einer aktuellen Pressemeldung. Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesnetzagentur tatenlos bleibt, obwohl Millionen Verbraucher und Unternehmen rechtswidrig überhöhte Briefporti zahlen.“

Zudem lasse die Bundesnetzagentur es zu, dass die DP AG Paketkosten über die Briefporti finanziere. Auch das hatte das Bundesverwaltungsgericht gerügt.

„Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, dass wir dringend ein modernes Postgesetz brauchen, das unberechtigte Privilegien der Deutschen Post aufhebt und fairen Wettbewerb auf den Postmärkten sichert“, so Bosselmann weiter.

Im Mai 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht auf Revision des Paketverbandes die Genehmigung der Briefporti der DP AG durch die Bundesnetzagentur für den Zeitraum 2016 bis 2018 aufgehoben. Das Gericht sah insbesondere die Methode zur Bemessung des DP AG-Gewinns als unzulässig an. Auf die Gewinnmargen europäischer Vergleichsunternehmen dürfe nicht abgestellt werden, hieß es. Nach dem Postgesetz sei allein derjenige Gewinn maßgeblich, der das konkrete unternehmerische Risiko der DP AG in Deutschland abbilde, urteilte das Gericht.

Da die aktuelle Portogenehmigung für den Folgezeitraum 2019 bis 2021 ebenfalls auf der vom Bundesverwaltungsgericht als unzulässig angesehenen Vergleichsmethode basiert und zudem rechnerisch auf den rechtswidrigen Briefporti 2018 aufbaut, hatte der BIEK im August 2020 bei der Bundesnetzagentur die Aufhebung dieser Portogenehmigung beantragt. Die Behörde hat bisher darauf nicht inhaltlich reagiert. Nun hat der BIEK beim Verwaltungsgericht Köln beantragt, in einer Eilentscheidung den Vollzug der Genehmigung auszusetzen.

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