BGL: Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots verletzt EU-Recht

Nach Auffassung des BGL verstoßen die geplanten Änderungen beim Sektoralen Lkw-Fahrverbot in Österreich gegen EU-Recht. Die EU-Kommissarinnen Violeta Bulc und Elzbieta Bienkowska haben die europarechtliche Prüfung bereits zugesagt.

(Foto: Asfinag)
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Christine Harttmann

Die Tiroler Landesregierung plant zum 1. Oktober 2019 eine Verschärfung des Sektoralen Lkw-Fahrverbots auf der Inntalautobahn. Konkret soll der Katalog der Verbotsgüter von derzeit acht auf 13 Gütergruppen erweitert werden – darunter Papier, Zement, Getreide und flüssige Mineralölerzeugnisse. Außerdem sollen unter das Verbot künftig auch Euro VI-Lkw fallen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus Frankfurt am Main sieht in diesem Verordnungsentwurf eine Verletzung von EU-Recht. Das modifizierte Sektorale Fahrverbot, so der Einwand, führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Warenverkehrs zwischen EU-Mitgliedsstaaten. Damit wirke es wie eine mengenmäßige Beschränkung, die nach EU-Recht unzulässig sei. Die Maßnahme treffe insbesondere den Transitverkehr, vornehmlich von Fernverkehrs-Lkw aus Deutschland und Italien. Dies zeigen nicht nur die vorgesehenen Ausnahmen für eine Tiroler „Kernzone“ und eine „erweiterte Zone“, sondern auch die ebenfalls enthaltene „Euroklassenfahrverbote-Verordnung“. Nach dieser für alle Gütertransporte auf der Inntalautobahn geltenden Verordnung soll trotz Verschärfung der Einsatz von Euro III-, Euro IV- und Euro V-Fahrzeugen noch auf Jahre hinaus möglich bleiben. Die Änderung der Nachtfahrverbots-Verordnung wiederum sieht ausschließlich für Ziel- und Quellverkehre nach und aus Tirol für Euro VI-Fahrzeuge eine Ausnahme vom Nachtfahrverbot über den 31. Dezember 2020 hinaus vor. Damit können im Transitverkehr nachts grundsätzlich keine Euro VI-Lkw mehr eingesetzt werden können. Außerdem, so der BGL, habe es sich gezeigt, dass es beispielsweise durch Tempobegrenzungen auf den betroffenen Autobahnabschnitten weniger beschränkende wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität gibt als durch ein Sektorales Fahrverbot.

Laut dem BGL haben die EU-Verkehrskommissarinnen Violeta Bulc sowie die EU-Binnenmarkkommissarin Elzbieta Bienkowska dem Arbeitskreis Alpentransit in einem gemeinsamen Schreiben Mitte Januar zugesagt, dass sie das verschärfte Sektorale Fahrverbot auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht hin überprüfen werden. Nun hat auch der BGL seine Bedenken gegen das Fahrverbot artikuliert. Angesichts dieser Inkonsistenzen und insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Transitverkehre von Verbotsgütern durch Tirol selbst dann untersagt werden, wenn dafür die derzeit umweltfreundlichsten Fernverkehrs-Lkw eingesetzt werden, bittet der Verband die Europäische Kommission um eingehende Prüfung aller bei der Kommission eingereichten Änderungsverordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht. Dabei können die Kommission nur zu dem Schluss kommen, dass die Verschärfung, wie sie von Tirol vorgesehen ist, eine Europarechtsverletzung darstellt, ist der BGL überzeugt.

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