BGL: Schweiz zahlt Bußgelder zurück

Fehlende Feuerlöscher im Lkw sind in der Schweiz ab sofort kein Problem mehr. Das Schweizer Bundesamt für Strassen erstattet betroffenen deutschen Transportunternehmen unrechtmäßig erhobene Bußgelder zurück.
Redaktion (allg.)
Der Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hatte gegen die Erhebung von Bußgeldern für deutsche Lkw nach schweizerischem Recht Einspruch erhoben. Seit Jahresanfang sieht eine neue Verordnung für Lkw in der Schweiz die Mitführungspflicht eines Feuerlöschers mit insgesamt sechs Kilogramm Füllung vor. Der BGL hatte sich daraufhin auf das Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (Wiener Weltabkommen) berufen. Danach müssen im Ausland fahrende Fahrzeuge den Zulassungsvorschriften ihres Heimatlandes entsprechen. Die deutsche StVZO fordert keine Mitführung von Feuerlöschern im Lkw. Rudolf Dieterle, Direktor des Schweizer Bundesamtes für Strassen, hat sich dieser Rechtsauffassung des BGL nun angeschlossen. Schweizer Kontrollbehörden können daher künftig von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen die Mitführung von Feuerlöschern nicht fordern.
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