BGL plant dritte Mamut-Klage gegen Lkw-Kartell

Im Namen von mehr als 7.000 Unternehmen kämpft der Logistikverband vor Gericht um Schadensersatz in Milliardenhöhe. Um fast 150.000 Lkw geht es.

Von 1997 bis 2011 hatten die Lkw-Hersteller nach den Feststellungen der EU-Kommission ein Kartell gebildet, bei dem es offenbar zu Absprachen bei Preisen sowie bei der Einführung der Euro-Abgasnormen III bis VI gekommen ist. (Foto: Pixabay)
Von 1997 bis 2011 hatten die Lkw-Hersteller nach den Feststellungen der EU-Kommission ein Kartell gebildet, bei dem es offenbar zu Absprachen bei Preisen sowie bei der Einführung der Euro-Abgasnormen III bis VI gekommen ist. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Zwei große Klagen hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) bereits erhoben, eine dritte ist jetzt in Vorbereitung. Das gab der Verband heute auf einer Pressekonferenz in Frankfurt gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister Financialright bekannt. In den beiden bisherigen Klagen vertritt der Logistikverband mehr als 7.000 Unternehmen. Die zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell, so die Mitteilung, seien das. Um Schadensersatz in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw soll es gehen.

Die erste Klage (Transport berichtete) für über 3.200 Speditions- und Transportunternehmen mit mehr als 85.000 Lkw war Anfang 2018 eingereicht worden. Erst am 14. Dezember 2018 folgte dann die zweite Klage (Transport berichtete) für mehr als 3.800 Unternehmen mit über 64.000 Lkw. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Die Schadenshöhe den Angeben zufolge liegt bereits jetzt im zehnstelligen Bereich. Nun bereitet der BGL zusammen mit den Anwälten eine dritte Klage vor.

Unterstützt werden diese Klagen auch vom Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) und dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., die sich bereits in den vergangenen beiden Jahren der Initiative des BGL angeschlossen hatten.

Von 1997 bis 2011 hatten die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF und Scania nach den Feststellungen der EU-Kommission ein Kartell gebildet, bei dem es offenbar zu Absprachen bei Preisen sowie bei der Einführung der Euro-Abgasnormen III bis VI gekommen ist. Während MAN aufgrund einer Kronzeugenregelung strafffrei blieb, wurden an die anderen Hersteller hohe Kartellstrafen verhängt.

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