BGL: Gütesiegel „Bekannter Transporteur“ vorgestellt

Auf seiner Jahreshauptversammlung hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) ein neues Garantielabel für Transportunternehmen präsentiert, das Anfang 2016 starten soll.
Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Branchen stellten das Gütesiegel „Bekannter Transporteur“ auf der BGL-Jahreshauptversammlung in Hamburg vor (v.l.n.r.): Thomas Pütter, Kraftverkehr Nagel, Hubertus Kobernuß, Transfrigoroute Deutschland, Holger Kunze, Jacobs Douwe Egberts, Klaus Schäfer, R+V Allgemeine Versicherung, Frank Freitag, Schwartauer Werke, Moderator Prof. Dr. Tobias Bernecker, Hochschule Heilbronn, Jens Hügel, IRU (Interna
Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Branchen stellten das Gütesiegel „Bekannter Transporteur“ auf der BGL-Jahreshauptversammlung in Hamburg vor (v.l.n.r.): Thomas Pütter, Kraftverkehr Nagel, Hubertus Kobernuß, Transfrigoroute Deutschland, Holger Kunze, Jacobs Douwe Egberts, Klaus Schäfer, R+V Allgemeine Versicherung, Frank Freitag, Schwartauer Werke, Moderator Prof. Dr. Tobias Bernecker, Hochschule Heilbronn, Jens Hügel, IRU (Interna
Redaktion (allg.)

Professor Karlheinz Schmidt, geschäftsführendes Präsidialmitglied beim BGL, fasste den Sinn und Zweck dieses neuen Gütesiegels wie folgt zusammen: „Der ‚Bekannte Transporteur‘ ist nicht für jeden eine Lösung, aber für diejenigen Transportunternehmen, die qualitätsbewusst unterwegs sind, soll es ein neues Zeichen sein.“ Ein Ziel des neuen Systems ist es, dem Ladungsdiebstahl an der Verladerampe entgegenzuwirken. Ein Verlader, der bei seiner Frachtvergabe einen „Bekannten Transporteur“ gefordert hat, solle genau diesen erhalten. Dafür stehe die BGL-Garantie.

Umgesetzt wird das in erster Linie durch eine Datenbank. Teilnehmende Unternehmen lassen ihre Fahrzeuge beim BGL registrieren und zahlen dafür pro Fahrzeug zwei Euro im Monat. Der Verlader gleicht das Kennzeichen des Lkw, der bei ihm eine Ladung abholen will, mit der Liste ab und soll somit die Gewissheit bekommen, dass es sich um einen bekannten und zuverlässigen Betrieb und kein schwarzes Schaf handelt. Damit soll verhindert werden, dass Ladungen über Frachtenbörsen mehrfach untervergeben werden und dann von dubiosen Briefkastenfirmen übernommen werden. Wenn ein „Bekannter Transporteur“ eine Ladung an ein Nicht-Mitglied weitergibt und somit ein unbekanntes Fahrzeug auf den Hof rollen lässt, sei laut Prof. Schmidt für dieses Unternehmen eine Strafzahlung vorgesehen. So solle sich das System selbst rein halten.

Eine wichtige Voraussetzung muss das Unternehmen erfüllen, um „Bekannter Transporteur“ zu werden. Die Mitgliedschaft im BGL beziehungsweise in einem seiner Landesverbände oder im Verband Transfrigoroute ist Pflicht. Das enthüllt auch gleichzeitig den zweiten Zweck dieses Labels: Neue Mitglieder gewinnen. BGL-Präsident Adalbert Wandt gab dies auch unumwunden zu.

Da sich das Transportwesen nicht allein auf Deutschland und deutsche Unternehmen beschränkt, ist eine Internationalisierung dieses Garantielabels bereits angedacht. Als „Trusted Carrier“ soll es im nächsten Jahr unter Mithilfe der IRU (International Road Transport Union) auch in anderen Ländern eingeführt werden.

(tpi)
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