BGL empfiehlt Lkw-Konturmarkierungen

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung hat in Schreiben an den Verband der Automobilindustrie (VDA), den Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sowie an Lkw- und Aufbauten-Hersteller für die schnellstmöglichste Aufnahme retroreflektierender Markierungen in die Serienausstattung geworben.
Torsten Buchholz
Der BGL weist darauf hin, dass Konturmarkierungen an Nutzfahrzeugen tragen wesentlich zur Verbesserung der Sichtbarkeit der Fahrzeuge bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen beitragen. Diese Markierungen seinen „ein substanzieller Beitrag zu noch mehr Verkehrssicherheit“. Wissenschaftliche Untersuchungen würden belegen, dass entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge bei schlechten Sichtverhältnissen für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein erheblich geringeres Unfallrisiko aufweisen. Der Gesetzgeber hat deshalb Anpassungen der maßgeblichen Regelungen auf der EU-Ebene veranlasst. Je nach Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren müssen spätestens zum 10. Juli 2011 alle erstmals in Verkehr kommenden schweren Nutzfahrzeuge retroreflektierend markiert werden. Diese lange Übergangsfrist hält der BGL für nicht erforderlich. Jeder Unfall sei ein Unfall zu viel. Mit retroreflektierenden Folien könne mit bescheidenem Aufwand viel für eine verbesserte Unfallbilanz getan werden. Deshalb empfiehlt der BGL seinen Mitgliedern bereits seit mehreren Jahren, bei Neuinvestitionen retroreflektierende Markierungen zu ordern. (tbu)
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