Da Abstürze von Fahrzeugen schwere, zum Teil lebenslang nachwirkende Verletzungen zur Folge haben können, möchte die BG Verkehr die Vision Zero weiter vorantreiben. Denn, so die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation, ein kleiner Fehltritt kann bereits fatale Konsequenzen haben.
Wer als Lkw-Fahrerin oder -Fahrer vom Fahrzeug abstürzt, riskiere schwerste Verletzungen - nicht nur, wenn man in fast vier Meter Höhe auf einem Tankauflieger arbeitet, auch wenn man beispielsweise in 1,50 Meter Höhe die Ladungssicherung auf einem Sattelauflieger kontrolliert.
Nach Angaben der BG Verkehr erlitten in Deutschland im Jahr 2021 insgesamt 5.567 Beschäftigte beim Be- und Entladen von Lkw einen Absturzunfall, sechsmal sogar mit Todesfolge. In 366 Fällen waren der Unfallversicherung zufolge die Absturzfolgen so schwer, dass den Verunglückten eine Unfallrente gezahlt wurde.
Absturzunfälle seien der häufigste Grund für Rentenzahlungen im Bereich Lagerung/Be- und Entladen und aus diesem Grund ein Präventionsschwerpunkt der BG Verkehr. Gegen derartige Unfälle müsse mehr getan werden, so das Resümee einer Branchenkonferenz, die in Hamburg mit 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Arbeitsschutz sowie der Transport- und Entsorgungsbranche stattfand.
Insgesamt ging es um drei Handlungsfelder:
- Technische Sicherungsmaßnahmen gegen Abstürze von Lkw und Aufbauten: Diese können laut BG Verkehr deutlich verbessert werden. Die Unfallversicherung will mit einem Standardisierungsvorhaben für klarere Vorgaben sorgen.
- Trainings und Unterweisungen auf der Basis einer individuellen Gefährdungsbeurteilung: Diese seien ergänzend dazu eine permanente Aufgabe für die Transportunternehmen.
- Koordination zwischen den Beteiligten der Transportkette, insbesondere an den Entladestellen: Hier bedürfe es klarer Absprachen und umfassender Informationen für Fahr- und Ladepersonal gleichermaßen, denn eine erschwerte Koordination der Beteiligten könne schwerwiegende Unfälle zur Folge haben.
Die BG Verkehr will nach eigenen Angaben in allen drei Handlungsfeldern Verbesserungen erreichen. „Das Ziel Vision Zero – eine Welt ohne schwere oder tödliche Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen – ist bei den Absturzunfällen realisierbar. Wir werden weiter mit aller Kraft daran arbeiten“, so Dr. Jörg Hedtmann, Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr.
Als Mitveranstalter der Konferenz fungierte die Sektion für Prävention im Transportwesen der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit, Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Finnland, Schweden und Frankreich befassten sich mit der Analyse und der Suche nach Lösungen.
„Die Verhinderung von Absturzunfällen muss vor allem durch technische Maßnahmen umgesetzt werden und nicht allein durch Verhaltensänderungen der Versicherten!“, forderte Wolfgang Witzke, Vorsitzender des Präventionsfachausschusses Entsorgung der BG Verkehr.
Witzke zufolge genüge es nicht, Absturzunfälle nur durch Änderung des Verhaltens verhindern zu wollen . „Es ist menschlich, auch schon mal unaufmerksam zu sein oder einen Fehltritt zu begehen. Vielmehr müssen diese möglichen Fehltritte oder Fehlverhalten durch technische Änderungen vermieden werden, so dass es gar nicht dazu kommen kann“, ist Witzke überzeugt.
Sicherheit muss an oberster Stelle stehen
Laut BG Verkehr sei im Rahmen der Konferenz mehrfach kritisiert worden, sichere Aufstiege hätten beim Bau von Serienfahrzeugen weniger Priorität als Ladevolumen und Kosten. Ein weiterer Kritikpunkt sei bezüglich der Absicherung der Arbeitsfläche auf Tankaufliegern aufgekommen: Ein Geländer mit einer Höhe von 70 Zentimetern Höhe sei lediglich für Fahrpersonal mit einer Größe von maximal 1,45 Metern Größe ausreichend. In der Maschinenrichtlinie, die für Transportequipment in der Regel nicht gelte, sei hingegen eine Geländerhöhe von 110 Zentimetern vorgeschrieben.
Andererseits zeige sich aber auch, dass auf dem Markt durchaus gut durchdachte Lösungen beispielsweise für Aufstiege vorhanden seien. Derzeit fehle es noch an einer fahrzeugspezifischen Normung, welche die Sicherheit von Arbeitsplätzen an und auf Fahrzeugaufbauten sowie Anforderungen an Aufstiege, Zugänge und Absturzsicherungen regle, so die BG Verkehr.
Alle mit einbeziehen
Als ersten Schritt sieht die Unfallversicherung die Erstellung eines VDMA-Einheitsblattes, bei der alle beteiligten Parteien - Hersteller, Fahrzeugbetreiber und Organisationen - einbezogen werden. Zu diesem Zweck wolle die Unfallversicherung auf die betroffenen Verbände zugehen.
Martin Küppers, Leiter des Kompetenzfeldes Regelwerk und Arbeitssicherheit bei der BG Verkehr, forderte von allen Beteiligten verstärkte Kooperationsbemühungen ein.
„Das Fahrzeug, die Ladestelle, die eingesetzten Transportmittel, die umgeschlagene Ladung und die beteiligten Beschäftigten bilden gemeinsam ein Arbeitssystem. Es liegt auf der Hand, dass mehr Sicherheit nur erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten“, so Küppers.
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