Ladezonen und Ladestellen bleiben in Deutschland weiterhin ein Schwerpunkt im Arbeitsunfallgeschehen, analysierte die BG Verkehr, die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation, und verweist zugleich auf die aktuellen Unfallzahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Im Jahr 2021 verunfallten demzufolge in Deutschland 88.598 Menschen in Arbeitsbereichen mit der Hauptfunktion Be- und Entladung beziehungsweise Lagerung. In mehr als 1.200 dieser Fälle waren die Folgen nach Angaben der BG Verkehr so schwer, dass den Unfallopfern später eine Unfallrente gezahlt wurde, 48 Unfälle endeten sogar tödlich.
Die Unfallzahlen beim Be- und Entladen blieben auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren – abgesehen vom „Coronajahr“ 2020. Die Unfallexpertinnen und –Experten der BG Verkehr fordern daher eine bessere Zusammenarbeit aller Transportportbeteiligten.
„Beim Be- und Entladen treffen die Betriebsgefahren der Ladestelle auf die Betriebsgefahren des Lkw“, sagt Martin Küppers, Leiter des Kompetenzfeldes Regelwerk und Arbeitssicherheit bei der BG Verkehr.
Informationen und Absprachen
Wichtig sei es, dass Fahrer/Fahrerin oder Ladepersonal über alle erforderlichen Informationen verfügen, um den Gesamtprozess überblicken und Gefahren erkennen zu können.
„Meist sind beim Ladevorgang zwei oder mehr Firmen beteiligt, deren Beschäftigte nur temporär zusammenarbeiten. Deshalb gibt es vielfältigen Abstimmungsbedarf“, erklärt Küppers.
Diese Abstimmung dürfe in der Hektik des Transportalltags jedoch nicht untergehen. Es sei deshalb notwendig, die Koordination von Be- und Entladevorgängen zu verbessern – angefangen von der Transportplanung und Abstimmung auf Vorgesetztenebene bis hin zu Versendern, Empfängern sowie den Transportunternehmen, die mit einbezogen werden müssen.
Geregelt werden sollten Themen, wie die Auswahl geeigneter Fahrzeuge, Transportmittel, Festlegung von Arbeitsabläufen (Ladeanweisungen), Bereitstellung von Informationen, Schutzmaßnahmen sowie die erforderliche Qualifizierung der Beschäftigten. Auch direkt an der Rampe sei Abstimmung Pflicht.
„Die Betreiber der Ladestellen müssen die Fahrerinnen und Fahrer ausreichend unterweisen und die Arbeitsabläufe an den Ladestellen ergänzend dazu auch beaufsichtigen“, betont Küppers.
Wo Gefahren lauern
Gefahrenmomente könnten beispielsweise entstehen, wenn das Personal einer Firma beim Laden Geräte der anderen Firma nutzt, mit denen es nicht vertraut ist. Die BG Verkehr bezieht sich auch auf Paragraph 11 der Betriebssicherheitsverordnung , die vorschreibt, dass alle betroffenen Arbeitgeber bei ihren Gefährdungsbeurteilungen zusammenwirken und die Schutzmaßnahmen so abstimmen und durchführen müssen, dass diese wirksam sind.
Laut den Unfallanalysen der Unfallversicherungsträger zählt als häufigster Unfallhergang beim Be- und Entladen mit fast 18.000 Fällen der Kontrollverlust über einen Gegenstand, gefolgt von Stürzen nach Stolpern oder Ausgleiten (11.600 Fälle) und dem Kontrollverlust über ein Transportmittel (9.600 Fälle).
9.000 Beschäftigte verunfallten durch „ungeschicktes Gehen, Umknicken oder Ausgleiten“, so die Statistik. In 5.600 Fällen kam es zum Absturz einer Person. Sie zählen zu den schwersten Unfällen mit schlimmen Folgen für die Verunfallten. Besonders häufig betroffen seien Versicherte der BG Verkehr (Schwerpunkt: Lkw-Fahrende).
Vision Zero
Aus diesem Grund zähle die Verhinderung von Absturzunfällen zu den Präventionsschwerpunkten der BG Verkehr. Man verfolge die Vision Zero ohne tödliche und schwere Arbeitsunfälle
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