BAG: Maut-Stornos zunächst gebührenfrei
25.11.2004
Redaktion (allg.)
Es sind zwei Arten der Stornierung möglich: Ein Vollstorno kann im Internet oder an jedem Mautstellen-Terminal vor Beginn des Gültigkeitszeitraums durchgeführt werden. Ein Teilstorno kann nach Beginn des Gültigkeitszeitraums an einem Mautstellen-Terminal entlang der gebuchten Strecke für die noch nicht zurückgelegten Streckenabschnitte erfolgen. Die zunächst gebührenfreie Stornierung soll den Mautpflichtigen erlauben, sich schrittweise mit dem neuen Mautsystem vertraut zu machen.(tpi)
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