BAG: Höhere Bußgelder gelten ab 15. August

Das Bundesamt für Güterverkehr hat darüber informiert, dass ab dem 15. August 2005 die bereits von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe angekündigten neue Bußgelder für Mautpreller gelten.
Redaktion (allg.)
So werden die Regelbußgelder für Nicht- oder nicht ausreichende Mautzahlung für Fahrer von 75 auf 100 Euro bei Fahrlässigkeit und von 150 auf 200 Euro bei Vorsatz erhöht. Für Unternehmer, Fahrzeughalter oder Personen, die über den Fahrzeugeinsatz entscheiden, wird steigt das Mautbußgeld von 150 auf 200 Euro bei Fahrlässigkeit und von 300 auf 400 Euro bei Vorsatz. Die Regelbußgelder gelten für erstmalige Verstöße von durchschnittlicher Bedeutung. Im Wiederholungsfall kann eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro erhoben werden.(tpi)
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