Redaktion (allg.)
Laut Informationen des Auto- und Reisclubs Deutschland soll es mit der Neufassung für Unternehmen, die nur zum Schein eine Niederlassung in Deutschland gründen, schwieriger werden, eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr zu erhalten. Wie der Bundestag mitteilt, soll gesetzlich sichergestellt werden, dass bei der zunehmenden Digitalisierung von Dokumenten die Kontrollbehörden auch Zugang zu Unterlagen in elektronischer Form erhalten. Außerdem soll das BAG künftig befugt sein, die Fahrerlaubnis der Brummifahrer zu überprüfen. Bisher mussten immer Länderpolizisten hinzu gerufen werden, was mit erheblichem Zeitaufwand verbunden war. Die Freidemokraten stimmten gegen die Änderungen und kritisieren, dass durch die Ausweitung der Kontrollkompetenzen Doppelstrukturen und Reibungsverluste mit der Polizei der Länder entstünden. Grüne und Linke begründeten ihre Enthaltung damit, dass das Gesetz „zwar vieles enthält, was zu begrüßen ist“, es aber doch einige Probleme beim Datenschutz gebe. (swe)(sw)
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