BAG: CEMT-Genehmigungen für 2021 beantragen

Die Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für das Jahr 2021 können aktuell bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) angefordert werden.

Foto: StockSnap auf Pixabay
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Radosveta Angelova

CEMT-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Antragsschluss ist der 1. Oktober 2020. Die CEMT-Mitgliedstaaten setzen sich aus fast allen Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zusammen. Außerdem zählt auch eine Vielzahl ost-und südosteuropäischer Staaten dazu. In Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation gelten nur eine begrenzte Anzahl der CEMT-Genehmigungen.

Allgemeine Voraussetzungen

Um mit einer CEMT-Genehmigung fahren zu dürfen, müssen die Fahrzeuge mindestens dem Standard „Euro IV sicher'' gemäß CEMT-Resolution entsprechen; in Österreich und der Russischen Föderation mindestens dem Standard „Euro V sicher" gemäß CEMT-Resolution. Die Jahresgenehmigung wird grundsätzlich für Beförderungen zwischen zwei CEMT-Mitgliedstaaten erteilt, sofern die Gemeinschaftslizenz nicht auf dem gesamten Beförderungsweg eingesetzt werden muss. Sollte die Genehmigung nur für Großbritannienverkehre gebraucht werden, muss dies im „Antrag auf Neuerteilung von CEMT-Genehmigungen“ notiert sein.

Wiedererteilung bei hinreichender Nutzung

Generell wird die Genehmigung wiedererteilt, sofern diese im Bewertungszeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 hinreichend genutzt wurde. Dies ist gegeben, wenn der Be- oder Entladeort in einem der Mitgliedsstaaten lag, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt oder alternativ, wenn ein CEMT-Mitgliedstaat transitiert wurde, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt. Für den Erlös der Wiedererteilung in den Staaten Österreich, Italien oder Griechenland ist jeweils mindestens eine Beförderung zwischen einem dieser Länder und einem CEMT-Mitgliedstaat durchgeführt worden sein, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt, so die Regelung. Für die Wiedererteilung mit Geltungsbereich Russische Föderation müssen Beförderungen im Dreiländerverkehr in die Russische Föderation oder aus dieser nachgewiesen werden, bei denen Deutschland nicht auf verkehrsüblichem Weg durchfahren wurde und für deren Beförderungsverlauf keine Dreiländerverkehrsgenehmigungen zur Verfügung standen.

Voraussetzungen für Neuerteilungen

Neu erteilt wird die CEMT-Jahresgenehmigung maximal zehn Mal an Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz. Bisher durchgeführte grenzüberschreitende Beförderung müssen gegebenenfalls nachgewiesen werden, sowie glaubhaft versichert werden muss, dass CEMT-Beförderungen für das Jahr 2021 in Planung stehen. Für die Neuerteilung einer Österreich-, Italien-, Griechenland- oder Russland-freien CEMT-Jahresgenehmigung ist der Bedarf entsprechend zu begründen und geeignet nachzuweisen. Soweit nach Abschluss des Jahresverfahrens noch Genehmigungen zur Verfügung stehen, können unterjährig noch weitere Genehmigungen erteilt werden. CEMT-Kurzzeitgenehmigungen können nur auf Fahrzeugen eingesetzt werden, die mindestens dem Standard „Euro IV sicher" gemäß CEMT-Resolution entsprechen, diese sind jedoch in Österreich ungültig.

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