Das baden-württembergische Verkehrsministerium reagiert auf die anhaltend kritische Situation in den Wäldern, die unter den Folgen der starken Trockenheit im vergangenen Sommer und Herbst sowie unter Schädlingsbefall leiden.
Aus diesem Grund wurde ein Erlass herausgegeben - auf dessen Grundlage sollen Speditionen der Holzlogistik beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für ein zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeugkombination von bis zu 44 Tonnen beantragen können.
Befristet sei so zusätzliche Zuladung von Holz pro Fahrt auf Antrag bei den Regierungspräsidien möglich. Davon ausgenommen seien für diese Tonnagen nicht geeignete Brücken.
Keine Dauerlösung
Grundsätzlich sei nach Angaben des Ministeriums die Straßeninfrastruktur nicht auf Dauer für solche Belastungen ausgelegt, der Verschleiß der Infrastruktur steige mit zunehmendem Gewicht der Fahrzeuge überproportional.
Deshalb könne es sich dabei nicht um eine dauerhafte Lösung für den immer häufiger auftretenden Bedarf der Schadholzbeseitigung handeln, es seien langfristig tragfähige Ansätze nötig.
Der Schadholzerlass gilt bis zum 31.12.2027, heißt es. Der Gültigkeitszeitraum sei mit der Aufforderung an Forstverwaltung und Unternehmen verbunden, dauerhafte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die keiner weiteren Ausnahmegenehmigung bedürfen, betont das Ministerium.
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