Autonomes Fahren: EU schafft Rechtsrahmen für fahrerloses Fahren

Die Europäische Kommission erlässt die Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen als Basis für technische Vorschriften zur Zulassung fahrerloser Fahrzeuge.

(Symbolbild: Pixabay)
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Christine Harttmann

In ihrer neuen Verordnung schreibt die Kommission zunächst allgemein Fahrer-Assistenz-Systeme vor, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen. Sie kündigt zudem an, dass sie auf Grundlage dieser Verordnung noch im Sommer technische Vorschriften für fahrerlose Fahrzeuge vorlegen wird und so den nötigen Rechtsrahmen für deren Genehmigung schafft. Die Kommission hofft damit Europa in eine Vorreiterrolle beim fahrerlosen Fahren bringen zu können. Im kommenden Jahr würden außerdem, so heißt es weiter, die Vorschriften zur technischen Überwachung von Fahrzeugen überarbeitet.

Mit der neuen Verordnung, die am 6. Juli 2022 beschlossen wurde, soll die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Ziel sei, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Die Kommission verweist auf Prognosen, die zeigen, dass damit bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu:

„Die Technologie hilft uns, das Sicherheitsniveau unserer Autos zu erhöhen. Heute stellen wir sicher, dass unsere Vorschriften es uns ermöglichen, autonome und fahrerlose Fahrzeuge in der EU in einem Rahmen einzuführen, der die Sicherheit der Menschen in den Mittelpunkt stellt.“

Vorschriften über die allgemeine Sicherheit

Die neue Verordnung schreibt für alle Fahrzeuge, die im Straßenverkehr unterwegs sind, einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, den Rückfahrassistent mit Kamera oder Sensoren, ein Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, einen Ereignisdatenspeicher sowie ein Notbremslicht vor. Bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen müssen zusätzliche Funktionen wie Spurhaltesysteme und automatische Bremssysteme eingebaut werden. Für Lkw und Busse sind Technologien zur besseren Erkennung möglicher toter Winkel, Warnhinweise zur Vermeidung von Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern und Reifendrucküberwachungssysteme gefordert.

Die Vorschriften gelten zunächst für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen, ab dem 7. Juli 2024 dann für alle Neufahrzeuge. Einige der neuen Maßnahmen werden bis 2029 auf verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen ausgeweitet.

Technische Vorschriften für automatisierte Fahrzeuge

Auf der Grundlage der Verordnung über die allgemeine Sicherheit plant die Kommission, noch in diesem Sommer technische Vorschriften für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu erlassen. Der Schwerpunkt werde dabei auf automatisierten Fahrzeugen liegen, die den Fahrer auf Autobahnen ersetzen – Automatisierungsstufe 3 – und auf vollständig fahrerlosen Fahrzeugen wie städtischen Pendelbussen oder Robotertaxis – Automatisierungsstufe 4. Die EU-Rechtsvorschriften werden an die neuen UN-Vorschriften für die Automatisierungsstufe 3 angeglichen und neue technische EU-Rechtsvorschriften für vollständig fahrerlose Fahrzeuge angenommen.

Es seien die ersten internationalen Vorschriften dieser Art, teilt die EU Kommission mit. Geplant sei eine umfassende Bewertung der Sicherheit und Reife vollautomatisierter Fahrzeuge vor ihrem Inverkehrbringen in der EU. Dazu sollen Testverfahren, Anforderungen an die Cybersicherheit, Vorschriften für die Datenaufzeichnung, die Überwachung der Sicherheitsleistung und Anforderungen an die Berichterstattung bei Vorfällen für die Hersteller vollständig fahrerloser Fahrzeuge festgelegt werden.

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