Asphalttransport: Temperaturvorschriften sind laut BGL nicht praktikabel

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Oktober 2013 die „Einsatzankündigung von Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität“ erlassen. Doch diese ist gar nicht umsetzbar, meint der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL).

Die Einsatzankündigung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2015 Asphalttransporte im Fernstraßenbau nur noch in thermo-isolierten Mulden befördert werden dürfen, teilt der BGL mit. Damit soll verhindert werden, dass die Asphalttemperatur bis zur Verarbeitung zu weit absinkt. Der BGL hatte jedoch damals bereits bemängelt, dass im vorgegebenen Anforderungsprofil unter anderem auch technische Fragen offengeblieben waren.

Die Einwände zur Praxistauglichkeit sieht man nun im Arbeitsalltag bestätigt. So ist nach Befüllen der Muldenkipper mit Asphalt laut BGL jegliche Temperaturmessung unmöglich, wenn der Schüttkegel des Asphalts nicht exakt mittig in der Mulde liegt. Außerdem können wegen der hohen Dichte des Materials die Mulden, abhängig vom Volumen, teilweise nur zu etwa einem Drittel befüllt werden. Ein weiteres Problem sieht der BGL bei der Temperaturmessung: Die Befüllung erfolge in Längsrichtung meist etwas außerhalb der Mitte des Kippers, so dass mehrere Messpunkte der Sensoren „in der Luft liegen“ können. Dadurch werde der geladene Asphalt entweder gar nicht oder gegebenenfalls als zu kalt gemessen.

Der BGL fordert deshalb eine Nachbesserung, die unter anderem auch Vorgaben zur Messmethodik selbst macht. Die Änderungen in den Vorgaben zur horizontalen und vertikalen Anordnung der Messfühler reichen laut BGL nicht aus.

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