Antirutschmatten: Qualität wird Pflicht

Die neue Richtlinie „Rutschhemmende Materialien" im VDI 2700 „Blatt 15“ ist jetzt verbindlich. Darin werden Mindestwerte für Zugfestigkeit und Reißdehnung vorgeschrieben.
Redaktion (allg.)
Die VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) definiert in einer neuen Richtlinie verbindliche Mindestwerte für die Qualität von Antirutschmatten. Ab sofort dürfen nur noch Antirutschmatten eingesetzt werden, die über eine bestimmte Reißdehnung und Zugfestigkeit verfügen. Diese Vorschriften sind vor allem bei Unfällen mit Personenschäden relevant und können strafrechtliche Folgen für die Verantwortlichen der Ladungssicherung nach sich ziehen. Details stehen im jetzt erschienenen „Blatt 15" der VDI-Richtlinie 2700. Zum Sicherstellen einer ausreichenden Qualität müssen Antirutschmatten über eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 Newton pro Quadratmillimeter (N/mm²) verfügen. Die Reißdehnung muss mindestens 60 Prozent betragen. Damit dürfen Bautenschutzmatten nicht mehr als Antirutschmatte eingesetzt werden. Die neue Richtlinie zu den rutschhemmenden Materialien schafft eine objektive Basis zum Prüfen der eingesetzten Hilfsmittel für die Ladungssicherung, die im Schadensfall auch von den Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden kann. (tpi)(tpi)
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