Aktuelles Urteil: Wer haftet bei umgefallenem Fahrrad?

Stürzt ein ordnungsgemäß auf einem Bürgersteig abgestelltes Fahrrad auf ein daneben stehendes Auto, dann muss der Fahrzeugbesitzers zu beweisen, dass der Fahrradfahrer für den Vorfall verantwortlich ist.
Christine Harttmann

In dem soeben abgehandelten Fall hatte die Klägerin ihr Fahrzeug am Rande einer Straße geparkt. Als sie ein paar Stunden später zurückkam, stellte sie fest, dass ein Fahrrad auf den rechten Kotflügel ihres Autos gefallen war. Für die Beschädigungen machte sie dessen Besitzer verantwortlich. Ein Fahrrad müsse so abgestellt werden, dass eine Beschädigung von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sei, argumentierte sie.

Vor Gericht hatte bekam die Klägerin dann aber nicht Recht. Nach Ansicht des Gerichts hat ein Geschädigter ein Verschulden des Halters des Fahrrades nachzuweisen. Einen solchen Nachweis war die Klägerin jedoch schuldig geblieben. Denn allein die Tatsache, dass der Beklagte sein Fahrrad auf dem Gehweg abgestellt hat, reicht nicht als Indiz dafür aus, dass er für die Beschädigung des Autos verantwortlich ist (AG München, Az. 261 C 8956/13). Arag Experten weisen allerdings darauf hin, dass es aber auch anders lautende Urteile gibt.

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