Aktuelles Urteil: Vorsicht an Autobahn-Auffahrten

Autobahn-Auffahrten sind besonders unfallträchtige Straßenabschnitte. Daher muss nicht nur der Auffahrende besonders aufmerksam sein, sondern auch der fließende Verkehr.
Redaktion (allg.)
Das geht laut der Zeitschrift „Straßenverkehrsrecht" aus einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts hervor. Im entschiedenen Fall war ein Autofahrer mit betätigtem Blinker über den Beschleunigungsstreifen der Autobahn gezogen. Doch er fädelte sich nicht auf der rechten Fahrspur ein, sondern zog sofort weiter auf die linke. Dort nahte ein anderer Wagen. Es kam zur Kollision. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass der Auffahrende eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat. Wenn er sofort zum Überholen ansetzen will, muss er sich zuvor vergewissern, dass der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird. Doch der fließende Verkehr darf sich nicht immer zwingend darauf verlassen, dass diesem Gebot gefolgt wird. Insbesondere bei permanentem Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers muss mit einem Spurwechsel gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund gelangte das Gericht zu einer Haftungsverteilung von 75 Prozent zu 25 Prozent zu Lasten des Auffahrenden. Thüringer OLG, 1c U 555/07, SVR 2009, 28. (swe)(sw)
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