Aktuelles Urteil: Volle Haftung bei Paketen in Pfütze

Lässt ein Transportdienstleister in Karton verpackte Ware über längere Zeit im Wasser stehen, dann muss er für den dabei entstandenen Schaden vollumfänglich haften.

(Symbolbild: Pixabay)
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Redaktion (allg.)

Der Fahrer eines KEP-Unternehmers lieferte dem rechtmäßigen Empfänger mehrere nasse Kartons an. In den Kartons waren medizinische Geräte. Ohne zu verhandeln, regulierte der Kepler den Schaden gegenüber dem Anspruchsteller, jedoch der Höhe nach nur begrenzt mit 510 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) schloss sich der Auffassung des klagenden Transportversicherers an, dass der Kepler voll für den geltend gemachten Schaden hafte, so das Urteil vom 20. Februar 2020 (AZ. 3950/19). Zu Recht sei der Transportversicherer davon ausgegangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei, dass die beschädigten Kartons „über eine längere Zeit in einer Pfütze“ gestanden hätten. Dieser Umstand führe nach Paragraph 435 Handelsgesetzbuch (HGB) zur unbeschränkten Haftung des Keplers. Das OLG wies den Einwand des Keplers zurück, dass den Kepler-Kunden ein Mitverschulden am Schaden treffe, da er die Ware vor Nässe hätte besser schützen müssen. Es sei, so das OLG, kein Verpackungsmangel mit Bezug auf Paragraph 411 HGB festzustellen. Ein fehlender Schutz der Kartons vor Durchfeuchtung von unten stelle keinen Verpackungsmangel dar, so das OLG in seinem weiteren Tenor.

boe

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