Wie die Experten der Arag berichten, entschied im Jahr 2021 das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen über die Klage einer Sportlerin. Diese hatte sich bei einem Sturz während des Firmenlaufs an ihrem Handgelenk verletzte und bei ihrer Berufsgenossenschaft (BG) einen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls stellte. Die BG lehnte jedoch ab, woraufhin die Läuferin Klage einreichte. Das Gericht schloss sich jedoch im Berufungsverfahren – wie schon die Vorinstanz –der Meinung der BG an und begründete sein Urteil damit, dass die Klägerin den Unfall nicht bei der unmittelbaren Ausübung ihrer Beschäftigung erlitten habe. Darüber hinaus sei der Unfall nicht bei einer Tätigkeit passiert, die mit ihrer Arbeit in engem rechtlichem Zusammenhang stehe. Ein einmal im Jahr stattfindender Firmenlauf mit Wettbewerbscharakter stelle auch keinen regelmäßigen (und versicherten) Betriebssport dar, urteilte das Gericht (Az. L 17 U 155/20).
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr
Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?