Aktuelles Urteil: Verletzt beim Firmenlauf?

Firmenläufe liegen im Trend und sind nach zwei Jahren Pause endlich wieder möglich. Da gibt jeder sein Bestes und holt alles aus sich heraus. Doch was ist, wenn nicht alles glatt läuft, es zum Sturz kommt und man sich verletzt? Kommt jemand und – wenn ja – wer für die Kosten auf?

Wer beim Firmenaluf stürzt, kann sich auf den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft nicht verlassen. (Foto: Pixabay)
Wer beim Firmenaluf stürzt, kann sich auf den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft nicht verlassen. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Wie die Experten der Arag berichten, entschied im Jahr 2021 das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen über die Klage einer Sportlerin. Diese hatte sich bei einem Sturz während des Firmenlaufs an ihrem Handgelenk verletzte und bei ihrer Berufsgenossenschaft (BG) einen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls stellte. Die BG lehnte jedoch ab, woraufhin die Läuferin Klage einreichte. Das Gericht schloss sich jedoch im Berufungsverfahren – wie schon die Vorinstanz –der Meinung der BG an und begründete sein Urteil damit, dass die Klägerin den Unfall nicht bei der unmittelbaren Ausübung ihrer Beschäftigung erlitten habe. Darüber hinaus sei der Unfall nicht bei einer Tätigkeit passiert, die mit ihrer Arbeit in engem rechtlichem Zusammenhang stehe. Ein einmal im Jahr stattfindender Firmenlauf mit Wettbewerbscharakter stelle auch keinen regelmäßigen (und versicherten) Betriebssport dar, urteilte das Gericht (Az. L 17 U 155/20).

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