Aktuelles Urteil: Unrechtmäßige Kündigung bei Sittenwidrigkeit

Auch wenn ein Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz innerhalb eines Unternehmens besitz, kann eine Kündigung trotzdem unwirksam sein.
Redaktion (allg.)
Werden in einem Unternehmen nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt oder arbeitet ein Mitarbeiter noch keine 6 Monate in einem Unternehmen, darf der Arbeitgeber ohne Begründung kündigen. Dagegen kann sich der Arbeitnehmer in der Regel nicht erfolgreich vor dem Arbeitsgericht wehren. Ausnahme: Ist die Kündigung sittenwidrig, kann der Mitarbeiter auch ohne Kündigungsschutz erfolgreich klagen. So entschieden vom Landesarbeitsgericht Thüringen (Urteil vom 19.6.2007, Aktenzeichen: 5 Ta 55/07), das dem Arbeitgeber eine Kündigung wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers verwehrte.Ein Mitarbeiter hatte auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Autounfall und wurde deshalb krankgeschrieben. Für ihn galt kein Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter und begründete die Kündigung mit der Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfalls. Das beurteilten die Arbeitsrichter als sittenwidrig und erklärten die Kündigung für unwirksam. (swe)(sw)
Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »