Aktuelles Urteil: Tempo-Schilder mehrfach missachtet

Wenn ein Fahrer mehrere hintereinander aufgestellte Tempo-Schilder ignoriert, erhöht sich das Bußgeld laut dem Oberlandesgericht Koblenz gerechtfertigt.

Foto: Pixabay
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Daniela Sawary-Kohnen

Missachtet ein Fahrzeugführer Tempo-Schilder, die hintereinander aufgestellt sind, so handelt er mit erhöhter Fahrlässigkeit, so dass sich die Regelgeldbuße erhöhen kann. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Beschluss vom 8. März 2021 (Az: 4 OWi 6 SsRs 26/21) entschieden.

Im konkreten Fall hatte ein Fahrer im Juni 2019 auf einer Autobahn drei hintereinander aufgestellte Tempo-Schilder missachtet. Die Verkehrszeichen hatten dort aufgrund eines Unfallschwerpunktes die Höchstgeschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer beschränkt. Der Fahrer fuhr allerdings mit einer Geschwindigkeit von 121 Stundenkilometer. Daher wurde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro festgesetzt, gegen das er Einspruch erhob.

Das Amtsgericht Linz erhöhte die Regelgeldbuße dann von 70 Euro um 15 Euro, da der Betroffene mit erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt habe. Er hatte sein Fahrverhalten trotz mehrfach hintereinander aufgestellter Verkehrszeichen nicht angepasst. Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.

Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte schließlich die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Betroffene habe mit erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt, da er mehrere hintereinander aufgestellte Verkehrszeichen ignoriert hatte. Es liege gegenüber dem Regelfall, der Nichtbeachtung nur eines Schildes, eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung vor. Der Betroffene habe die Botschaft der besonderen Unfall- oder Gefahrenträchtigkeit nicht nur in einem kurzen Augenblick, sondern über einen längeren Zeitraum ignoriert.

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