Wie das BAG berichtet, war der Antragsteller seit 2011 gleichzeitig Geschäftsführer und Gesellschafter von zehn Gesellschaften aus der Branche. Aufgrund verschiedener Verschmelzungsverträge seien die Unternehmen ineinander geführt worden, so dass seit Ende 2015 nur noch ein Güterkraftverkehrsunternehmen bestand. Dabei stellte er für jede der ursprünglich bestehenden Gesellschaften Förderanträge im Programm De-minimis und machte falsche Angaben, was bei einer Prüfung auffiel. Laut BAG können zu Unrecht gezahlte Fördergelder nebst Zinsen auch Jahre später wieder zurückgefordert werden.
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