Aktuelles Urteil: Reh verursacht Ausweichmanöver

Weicht ein Fahrer einem Reh aus und kommt es dadurch zu einem Unfall, hat die Versicherung des Fahrzeughalters die Kosten dafür zu übernehmen.
Torsten Buchholz
Das gilt auch dann, wenn sich das Tier dabei nicht auf der Fahrbahn befunden hat und einfaches Weiterfahren möglicherweise zu gar keinem Zusammenstoß geführt hätte. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden (Az. 345 C 3874/08). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, durchfuhr das Fahrzeug ein Waldgebiet zwischen Bad Tölz und Dietramszell. In einer Rechtskurve sah der Fahrerin plötzlich am rechten Fahrbahnrand ein Reh stehen. In der Angst, das Tier könne jeden Augenblick auf die Straße springen, riss sie den Wagen nach links. Dabei verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug. Dieses kam dann ins Schleudern und prallte ins Unterholz. Die Reparaturkosten in Höhe von 4.545 Euro wollte der Halter des Autos von seiner Versicherung ersetzt haben, was diese allerdings verweigerte. Das sah das Münchner Amtsgericht anders. Das Ausweichen nach links sei für das Gericht angesichts der Gesamtsituation nachvollziehbar. Die junge Fahrerin, die erst sei zweieinhalb Jahren über einen Führerschein und damit subjektiv über weniger Erfahrungen verfüge, habe immerhin ihre Beifahrer schützen wollen. „Da der Fahrerin also keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann, muss die Teilkaskoversicherung den Schaden als so genannten Rettungskostenersatz in diesem Fall erstatten“, erklärt Rechtsanwalt Gottfried Putz von der Deutschen Anwaltshotline. (tbu)
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