19.01.2011
Redaktion (allg.)
Ein Lkw-Fahrer, der aus Protest wegen fehlender Rastplätze seine gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause direkt auf einer Autobahnzufahrt des überfüllten Parkplatzes einlegt und damit bewusst den gesamten Verkehr hinter sich zum Erliegen bringt, macht sich der Nötigung strafbar. Dafür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden. Darauf hat im Falle eines 54-jährigen Transportunternehmers das Amtsgericht Kassel hingewiesen (Az. 2631 Js 39636/09).
Der selbstfahrende Unternehmer kam, da das Gericht die persönlichen Umstände des verwitweten, dreifachen Familienvaters berücksichtigte, noch relativ glimpflich davon und kassierte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Nach Mitteilung der Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline wollte der Mann auf einer Tour nach Twist an der holländischen Grenze eine große Pause von 40 Minuten einlegen. Auf dem nahen Parkplatz Brasselsberg fand er allerdings keine Abstellmöglichkeit mehr für seinen Lkw und den Anhänger. Daraufhin beschloss er, demonstrativ einfach an Ort und Stelle stehen zu bleiben und die Ausfahrt für alle Kraftfahrzeuge hinter ihm so lange zu blockieren, bis seine vorgeschriebene Pause abgelaufen ist. Erst eine Stunde später gab er auf Geheiß der inzwischen herbeigerufenen Polizei den Weg wieder frei.
„Der Angeklagte hat sich selbstherrlich über den Willen einer Vielzahl von Menschen hinweggesetzt und zur Durchsetzung seiner Belange die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet“, so Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline. Das Gericht hielt die Geldstrafe und ein Fahrverbot von einem Monat für mindestens tat- und schuldangemessen. Wobei ausdrücklich berücksichtigt wurde, dass der selbständige Spediteur auf seinen Führerschein angewiesen ist und die Tat zum Zeitpunkt der Verurteilung schon rund ein Jahr zurück lag. (tbu) (Foto: T. Pietsch)(sw)