Aktuelles Urteil:Neuwagen muss Verbrauchsangaben nicht einhalten

Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline mitteilt, haben die Richter des Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Verbrauch eines Neuwagens mit der Angabe der vom Hersteller angegebenen 7,1 Liter Kraftstoff in Wirklichkeit 7,7 Liter pro 100 Kilometer, noch kein ausreichender Grund ist, um den Kaufvertrag wieder rückgängig zu machen. Vielmehr bedarf es dazu einer Abweichung von mindestens 10 Prozent.
Redaktion (allg.)
Der betroffene Autokäufer hat in seinem gerade neu erworbenen Wagen ein Datenblatt des Herstellers gefunden, dass den 7,1-Liter-Verbrauch als Beschaffenheit des Fahrzeugs in der umstrittenen niedrigeren Höhe auswies. Wie in der anschließenden Praxis-Nutzung mit mindestens 7,7 Liter selbst bei ausgesprochen sparsamer Fahrweise durch einen gewieften Spezial-Tester nicht zu erreichen war. Damit beträgt die Abweichung über acht Prozent, was die Richter in der Tat als Fahrzeugmangel bewerteten. Allerdings war ihnen dieser Mangel nicht schwerwiegend genug, um daraus einen automatischen Rücktrittanspruch vom Kaufvertrag abzuleiten. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es eine nur unerhebliche Pflichtverletzung, wenn der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um weniger als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht. Zumal sich die Angaben auf dem beigelegten Datenblatt eines Neuwagens in der Regel nicht auf das vom jeweiligen Käufer erworbene konkrete Fahrzeug beziehen, sondern auf ein der Serie zuzuordnendes allgemeines Labor-Prüffahrzeug, das ganz bestimmten Messbedingungen laut EG-Richtlinien unterliegt, nicht aber dem alltäglichen Betrieb. Womit der angegebene Verbrauchswert nicht unbedingt von dem konkreten Fahrzeugerwerber in seiner eigenen Fahrpraxis außerhalb des Labors erreicht wird. Aktenzeichen OLG Hamm:(I-28 U 12/11)(sw)
Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »