Aktuelles Urteil: MPU nach Trunkenheitsfahrt

Wer nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein abgeben muss, muss damit rechnen, dass er nach der Sperrfrist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, besser bekannt als „Idiotentest“) vorweisen muss.

(Symbolbild: Pixabay)
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Christine Harttmann

Wie die Experten der Arag Experten mitteilen, gilt das unabhängig davon, ob es durch den Alkoholeinfluss Ausfallerscheinungen gibt oder nicht. In einem konkreten Fall war ein Fahrer bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit 1,3 Promille am Lenkrad erwischt worden – ohne jegliche Ausfallerscheinungen. Das Strafgericht verurteilte ihn daraufhin wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Als er nach der angeordneten Sperrfrist von neun Monaten den Führerschein wiederhaben wollte, weigerte er sich daher, an einer MPU teilzunehmen. Doch die Richter bestanden auf den Test. Sie gingen aufgrund der hohen Blutalkoholkonzentration in Verbindung mit den fehlenden Ausfallerscheinungen von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung aus (Bundesverwaltungsgericht, Az. 3 C 3.20).

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