Aktuelles Urteil: Mobiles Navi nicht über Nacht im Fahrzeug lassen

Wer ein mobiles Navigationsgerät über Nacht von außen gut sichtbar im Fahrzeug lässt, handelt grob fahrlässig und genießt bei Diebstahl keinen Versicherungsschutz.
Redaktion (allg.)
So urteilte das Landesgericht Hannover (AZ: 8 S 17/06). Die Richter machten weiter deutlich, dass mobile Navigationsgeräte und Handys mit Navigationsfunktion ohne besondere Vereinbarung in der Kfz-Versicherung nicht als versichertes Zubehörteil anzusehen sind. Dem Urteil zu Folge ist ein in der Nähe der Windschutzscheibe angebrachtes mobiles Navigationsgerät für einen potentiellen Dieb nicht nur besonders einfach zu erkennen, sondern als leicht entfernbares und transportierbares Gerät zum Klauen auch besonders attraktiv. Unerheblich sei es dabei, ob das Fahrzeug auf privatem Grund oder auf öffentlichem Parkraum abgestellt wurde.(tpi)
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