Aktuelles Urteil: Mitschuld, wenn der Fahrer Dinge im Fußraum aufsammelt

Der Fahrer fuhr auf ein Kraftfahrzeug auf. Dabei verletzte sich der Beifahrer, der während des Zusammenstoßes damit beschäftigt gewesen war, Gegenstände vom Fußraum aufzusammeln. Nach dem Unfall verklagte der Beifahrer den Fahrer auf Schadensersatz.

Symbolbild Recht
Symbolbild Recht
Torsten Buchholz

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte entschieden, dass der Beifahrer eine Mitschuld an den Unfallfolgen trage, wenn er bei einem Auffahrunfall nach vorne gebeugt gewesen sei, um heruntergefallene Gegenstände vom Fußraum aufzuheben Dies hatte das OLG am 12. Januar 2018 entschieden. Zur Begründung meinte das OLG, dass das Verhalten des Beifahrers maßgeblich für die körperlichen Verletzungen gewesen sei. Letztlich stehe dem Beifahrer nur ein Anspruch von 60 Prozent zu, denn ein Mitverschuldensanteil von 40 Prozent müsse der Beifahrer sich zurechnen lassen. Der Beifahrer müsse sich, so das OLG weiter, vorwerfen lassen, den Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig angelegt zu haben.

Az. 10 U 2718/15

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »