Aktuelles Urteil: Mit Handy in der Hand über Freisprechanlage telefoniert

Ein Fahrzeugführer, der während der Fahrt sein Mobilfunktelefon in der Hand, während er über die Freisprechanlage telefonierte, muss keine Geldbuße zahlen. Ursprünglich hatte das Amtsgericht Backnang den Fahrer zu einer Geldbuße von 60 Euro verurteilt, die jedoch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Urteil vom 25. April 2016 aufhob (Az. 4 Ss 212/16).
Redaktion (allg.)

Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Fahrer nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe. Wer während der Fahrt ein Mobilfunktelefon in der Hand halte, handle nicht rechtswidrig, wenn das Fahrzeug mit einer Freisprechanlage ausgestattet sei und der Fahrer auch über diese telefoniere, so die Begründung. Aus diesem Grund fehle die tatbestandliche Voraussetzung für ein Bußgeld, so das OLG. Schließlich verfolge der Gesetzgeber mit dem Verbot das Ziel, eine „mentale Überlastung“ sowie die Ablenkung des Fahrers durch das Telefonat zu verhindern, so das OLG. Nur das Handy in der Hand zu halten, begründe jedoch keine Gefährdung für die Straßenverkehrsteilnehmer, so das Berufungsgericht weiter. Ansonsten müssten alle Tätigkeiten oder die Nutzung anderer Geräte während der Fahrt untersagt werden, wenn während der Fahrt beide Hände stets am Steuer verbleiben müssen.

(boe)
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