Aktuelles Urteil: Lkw-Vollbremsung wegen Pkw-Wendemanöver

Bei einem verkehrswidrigen Wendemanöver eines Pkw-Fahrers haftet dieser für aufkommende Lkw-Ladungsschäden, wenn ein Lkw-Fahrer deswegen eine Vollbremsung einlegen muss. Das gilt auch ohne Kollision der beiden Fahrzeuge.

 

Foto: Pixabay
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Daniela Sawary-Kohnen

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte am 20. April 2021 (AZ: 9 U 66/19) über die Haftung eines Pkw-Fahrers entschieden, der aufgrund seines grob verkehrswidrigen Wendemanövers die Vollbremsung eines Lkws verursacht hatte. Dadurch war die unzureichend gesicherte Ladung beschädigt worden.

Wer auf der Straße ein Wendemanöver durchführt, darf andere nicht gefährden, urteilte das OLG Karlsruhe. Muss ein Lkw scharf abbremsen und verrutscht dabei die Ladung, muss der Wendende Schadensersatz zahlen. Wenn die verrutschte Ladung den Laderaum nur deshalb beschädigte, weil sie nicht ausreichend gesichert war, reduziert sich der Schadensersatz auf ein Drittel.

Im konkreten Fall fuhr der Beklagte mit seinem Pkw auf einer Bundesstraße. Er leitete, nachdem er kurz rechts hielt, ein Wendemanöver ein. Der dahinterfahrende Lkw musste eine Vollbremsung durchführen. Dabei verrutscht seine Ladung und stieß im Laderaum gegen die Stirnwand. Im Laderaum befanden sich schwere Metallteile, daher wurde die Stirnwand des Laderaums erheblich beschädigt.

Das Landgericht hatte die Klage zunächst noch gänzlich abgewiesen. Beim OLG Karlsruhe hat der Halter des Lkw schließlich teilweise Recht bekommen, da die Ursache für die scharfe Bremsung der Pkw-Fahrer gewesen sei, so das Gericht. Damit habe dieser einen Verkehrsverstoß begangen. Zur Beschädigung der Stirnwand sei es allerdings nur deshalb gekommen, weil die Ladung unzureichend gesichert war. Auch wenn der Absender der transportierten Güter für die Verpackung mit Folien auf Paletten gesorgt habe, sei für die Ladungssicherung der Lkw-Fahrer verantwortlich, so das Gericht weiter. Daher beschränke sich die Haftung des Pkw-Fahrers auf ein Drittel des Schadens.

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