Aktuelles Urteil: Lkw-Tourenwechsel ist rechtmäßig

Lkw-Fahrer müssen jederzeit damit rechnen, von ihrem Vorgesetzten eine andere Liefertour zu bekommen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein beschlossen.
Redaktion (allg.)
Der Lkw- Fahrer eines Getränkevertriebs belieferte viele Jahre hinweg Supermärkte. Eines Tages wies ihn schließlich sein Chef an, ab sofort die körperlich anspruchsvollere Tour zur Belieferung von Gaststätten zu fahren. Obwohl der Arbeitgeber sich auf das Weisungsrecht berief, weigerte sich der Mitarbeiter mit dem Argument, infolge des langjährigen Einsatzes auf der Supermarkt- Tour habe sich seine Arbeitspflicht auf diese Tätigkeit konkretisiert. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gab dem Arbeitgeber Recht. Die Zuweisung einer anderen Liefertour entspreche der vereinbarungsgemäß geschuldeten Tätigkeit als Kraftfahrer. Daran ändere auch nichts der Umstand, dass der Arbeitnehmer lange Zeit eine andere Tour fuhr. Seine Arbeitspflicht habe sich nicht auf diese Lieferrunde eingeschränkt. (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.01.2010, Az.: 6 Ta 214/09) (swe/op)(sw)
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