Aktuelles Urteil: Linksabbieger muss auf Überholer achten
Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, haftet die Fahrerin des rechts fahrenden Pkw, wenn zu einem Zusammenstoß kommt, weil sie nach links in ein Grundstück einbiegen will, während – ebenfalls auf der linken Seite – ein Lkw den Pkw überholt.
Im verhandelten Fall war die Unfallursache zwischen den Beteiligten strittig. Die Autofahrerin behauptete, dass sie rechtzeitig geblinkt und ihre Geschwindigkeit verringert habe sowie ihrer Rückschaupflicht nachgekommen sei. Erst als sie bereits zum Abbiegen angesetzt habe, habe der Lkw-Fahrer beschleunigt und versucht, sie links zu überholen. Der Lkw-Fahrer hingegen erklärte, dass er sich fast auf Höhe des Pkw befunden, als dessen Fahrerin ohne vorher zu blinken nach links gefahren sei.
Weil sie Schadenersatz wollte, klagte darauf die Fahrerin des Pkw gegen den Fahrer Lkw sowie gegen dessen Halter und die Haftpflichtversicherung. Diese Klage wies das Landgericht Frankfurt am Main ab. Aufgrund der Beweislage kam das Gericht zu dem Urteil, dass alleine die Pkw-Fahrerin den Unfall verschuldet habe.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, bei dem die Pkw-Fahrerin Berufung eingelegt hatte, bestätigte diese Entscheidung des Landgerichts. Der Fahrerin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu, so das Gericht. Ihr grober Fahrverstoß, hinter dem die Betriebsgefahr des Lkw vollständig zurück trete, rechtfertige ihre Alleinhaftung. Die Autofahrerin habe sich nicht ordnungsgemäß zum Linksabbiegen eingeordnet. Auch habe sie bei Beachtung der erforderlichen Rückschaupflicht den Abbiegevorgang beenden und so den Unfall vermeiden können. Hinzu komme, dass die Straße im Unfallbereich so breit sei, dass zwei Fahrspuren für den gleichgerichteten Verkehr zur Verfügung stünden. Daher habe der Lkw-Fahrer nicht damit rechnen müssen, dass die Autofahrerin entgegen ihrer eindeutigen Einordnung zum rechten Fahrbahnrand plötzlich nach links abbiegen würde. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 7 U 189/13 vom 26.01.2016).
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